Gesucht werden in der Stadt Dessau-Roßlau insgesamt 137 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Dessau-Roßlau und Landgericht Dessau-Roßlau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen, wovon 52 Schöffen dem Jugendstrafrecht zuzuordnen sind.
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Dessau-Roßlau schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Dessau-Roßlau in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Dessau-Roßlau wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.
Für die Zeit der Sitzungstage, an denen Sie als Schöffe/Jugendschöffe teilnehmen, werden Sie von Ihrem Arbeitgeber freigestellt und erhalten eine Entschädigung für Ihren Verdienstausfall.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) mit diesem Formular bis zum 21.04.2023 auf dem Postweg
Stadt Dessau-Roßlau
Rechtsamt
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
oder per E-Mail
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen bewerben sich mit diesem Formular bis zum 21.04.2023 auf dem Postweg
Stadt Dessau-Roßlau
Rechtsamt
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
oder per E-Mail
Auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de können sich interessierte Bürger über alle relevanten Fragen und Hinweise zur Schöffenwahl informieren. Darüber hinaus können Erfahrungsberichte eingesehen werden.
Auf der Internetseite
können sich interessierte Bürger über alle relevanten Fragen und Hinweise zur Schöffenwahl informieren. Darüber hinaus können Erfahrungsberichte eingesehen werden.
Stadt Dessau-Roßlau
Rechtsamt
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 204-2030
E-Mail: rechtsamt@dessau-rosslau.de