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Vorkaufsrecht und Vorkaufsatzung

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Vorkaufsrecht der Gemeinde

Der Stadt Dessau-Roßlau steht beim Kauf von Grundstücken im Stadtgebiet unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zu.

Das Grundbuchamt darf bei Grundstückskäufen im Stadtgebiet den Käufer als Eigentümer nur in das Grundbuch eintragen, wenn die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines der Stadt zustehenden Vorkaufsrechts nachgewiesen ist.

Der Nachweis erfolgt auf Antrag durch Ausstellung eines Zeugnisses durch die jeweils zuständige Stelle innerhalb der Stadtverwaltung.

Das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung ist für die Einhaltung der Vorschriften nach dem Baugesetzbuch und dem Denkmalschutz zuständig.


Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage sind das Baugesetzbuch und das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Vorschriften zum Vorkaufsrecht umfassen beispielsweise

  • Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist und
  • Grundstücke, auf denen sich unbewegliche, geschützte Kulturdenkmale befinden.

In besonderen Fällen, zum Beispiel bei Denkmalen von überörtlicher Bedeutung kann dem Land Sachsen-Anhalt ein Vorkaufsrecht zustehen. Hier ist die gesetzliche Grundlage auch das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (§ 11).

Antragstellung

Antragstellung

Die Anträge werden in aller Regel vom Notar, der den Kaufvertrag beurkundet, gestellt.

Bei Denkmalen von überörtlicher Bedeutung geht das Vorkaufsrecht des Landes dem Vorkaufsrecht der Stadt Dessau-Roßlau im Range vor. In diesem Fall gelten dann spezielle gesetzliche Regelungen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes.

Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag aus. Der Antrag muss die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrages enthalten. Dazu gehören:

  • der / die beurkundende Notar / Notarin,
  • das Vertragsdatum und die Urkundenrollennummer,
  • die genaue Bezeichnung des Kaufgrundstücks mit Gemarkung, Flurnummer, Flurstück und Adresse,
  • Verkäufer und Käufer mit Angabe von Namen und Anschriften und
  • der Kaufpreis.

Die Urkunde über den Kaufvertrag kann dem Antrag beigelegt werden. Die Bearbeitungszeit dauert grundsätzlich bis zu vier Wochen ab Antragseingang. Die Ausstellung des Zeugnisses nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Dessau-Roßlau kostenpflichtig. Das Zeugnis nach den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes ergeht grundsätzlich kostenfrei.

Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die Stadt

Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die Stadt

Erst wenn die Stadt aufgrund der Antragstellung die Ausübung des Vorkaufsrechts in Erwägung zieht, wird in einer zweiten Stufe die Vorlage des vollständigen Kaufvertrages notwendig.

Das Vorkaufsrecht kann dann nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des vollständigen Kaufvertrags durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.

Die gesetzliche Grundlage ist § 28 Absatz 1 Baugesetzbuch.

Die Zweimonatsfrist wird in Gang gesetzt, sobald der Gemeinde mitgeteilt wird, dass der Kaufvertrag rechtswirksam ist. Das ist dann der Fall, wenn alle zum Kaufvertrag erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen vorliegen.


Vorkaufsatzung

Der Stadtrat hat zur Sicherung der Ziele des Quartierskonzeptes "Am Leipziger Tor" und des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 222 "Nahversorgungszentrum Am Leipziger Tor" im Februar 2021 eine Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht beschlossen (Beschlussvorlage BV/440/2020/III-61).

 

 

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de