A+ A-

Begleitetes Fahren mit 17

Startseite / Stadt & Bürger / Ordnung und Verkehr / Fahrerlaubnisbehörde / Begleitetes Fahren mit 17

Begleitetes Fahren mit 17

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung 
  • Kontrollblatt (» Formulare) zur Erstellung des EU-Kartenführerscheins (vorgeschrieben durch die Bundesdruckerei)
  • ein biometrisches Passbild (35mm x 45mm), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme zeigt
  • Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
    oder Zeugnis bzw. Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • gültigen Führerschein (soweit im Besitz)

 

Zusätzlich sind mitzubringen:

  • Antrag zur Teilnahme an „Begleitetes Fahren ab 17“ 

  • Beiblatt 1 - „Zustimmung der Eltern/ des gesetzlichen Vertreters“

    • Gut lesbare Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, sowie Kopie vom Führerschein  

  • Beiblatt 2 - „Angaben der Begleitperson (gesondertes Blatt für jede Begleitperson)“

    • Gut lesbare Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, sowie Kopie vom Führerschein (jeder Begleitperson)

  • Gebühren: 45,20 € - Antragsgebühren               
                      zzgl. 8,40 € - pro Begleitperson

Voraussetzungen:

  • Der Bewerber muss vor Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule mindestens 16½ Jahre alt sein und keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen.
  • Sich bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres von einem Begleiter begleiten lassen. Jeder Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Es können mehrere Personen als Begleiter fungieren. Die Begleiter, welche sich schriftlich bereit erklärt haben, Sie als Beifahrer zu begleiten, werden in die Prüfbescheinigung eingetragen.
  • Die Begleiter dürfen ihre Funktion nicht ausführen, wenn sie 0,25mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper haben, die zu einer solchen Atem- und Blutalkoholkonzentration führt oder unter Einfluss von Drogen stehen.

Hinweise:

Ist die Prüfung bestanden, händigt der Prüfer die Prüfbescheinigung aus. Mit dieser Prüfungsbescheinigung dürfen Sie in Begleitung der in der Bescheinigung genannten Person in ganz Deutschland fahren.

Haben Sie am Tag der bestandenen Prüfung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie die Prüfungsbescheinigung an Ihrem Geburtstag (oder später) in der Fahrerlaubnisbehörde abholen.

Sobald Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Sie den EU- Kartenführerschein. Diesen können Sie in der Fahrerlaubnisbehörde abholen und müssen dabei die Prüfungsbescheinigung abgeben.

Beachten Sie unbedingt die Auflagen!


Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen:

Wenn Sie ohne einen namentlich bekannten und in der Prüfbescheinigung eingetragen Begleiter ein Kraftfahrzeug führen oder der Begleiter 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter dem Einfluss von Drogen steht, hat dies den Widerruf der Fahrerlaubnis zur Folge und zieht ein Bußgeldverfahren nach sich.

Formulare:

Zum Betrachten und Ausdrucken der Formulare benötigen Sie teilweise den Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.

Zusatzblätter:

„Begleitetes Fahren ab 17“

Beiblatt 1 „Zustimmung der Eltern/ des gesetzlichen Vertreters“

Beiblatt 2 „Angaben der Begleitperson (gesondertes Blatt für jede Begleitperson)“