Ratten übertragen gefährliche Krankheiten, insbesondere gefährliche Infektionskrankheiten. Zwar ist eine komplette Ausrottung der ungeliebten Nager aufgrund ihrer enormen Fruchtbarkeit (unter Laborbedingungen kann ein Paar im Jahr bis zu 800 Junge haben) nicht möglich, doch kann ihr Bestand durch nachhaltige Bekämpfung und eine Reduzierung des Nahrungsangebotes in Grenzen gehalten oder gar dezimiert werden.
Ratten bevorzugen feuchte Lebensräume und hielten sich daher früher überwiegend an Uferböschungen und in der Kanalisation auf. In den letzten Jahren werden aber immer häufiger Parks, Grünanlagen, Fußgängerzonen und Wohngebiete befallen. Besonders auffällig wird das Problem aber auch bei Baumaßnahmen oder Erdarbeiten. Neben den ausgeglichenen Witterungsbedingungen und dem Fehlen natürlicher Feinde ist für diese Veränderung des Lebensraumes hauptsächlich der Mensch verantwortlich. Speisereste sind willkommenes Nahrungsangebot.
In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung. Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo Rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.
Besonders willkommene Leckerbissen sind dabei:
Begünstigt werden die Lebensbedingungen durch dicht wachsende Pflanzen. Sie bieten ideale Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten.
Weitere Hinweise finden sie unter: ggf. Link zum Bundesumweltamt?
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.
Zuständige Behörde für die Umsetzung des § 17 Infektionsschutzgesetz ist in der Stadt Dessau-Roßlau das
Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
Wenn Sie Mieter/ Mieterin einer Wohnung oder Wohnobjektes sind und sich der Befall auf dem Wohnobjekt sich zeigt, dann informieren Sie bitte zunächst Ihren Vermieter/ Ihre Vermieterin. Sollten durch den Vermieter/ der Vermieterin keine Maßnahmen zur Bekämpfung in angemessener Zeit eingeleitet werden, wenden Sie sich umgehend an den Ansprechpartner im Gesundheitsamt.
Der Ansprechpartner im Gesundheitsamt ist:
Dirk Dieckhoff
Stadt Dessau-Roßlau Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 204-1392,
Handy: +49 163 3750402
Fax: +49 340 204-2692590
E-Mail: gesundheitsamt@dessau-rosslau.de
Herr Dieckhoff ist zu den Sprechzeiten des Gesundheitsamtes telefonische zu erreichen. Bitte nutzen sie außerhalb der Sprechzeiten die angegebene E-Mail-Adresse.
Die Meldung wird in folgenden Schritten bearbeitet:
Zu den Einzelmeldungen erfolgt durch das Gesundheitsamt ein Daten-Monitoring und eine regelmäßige Absprache mit den Netzwerkpartnern der Stadt.
Stadt Dessau-Roßlau
Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Postfach 1425
06813 Dessau-Roßlau
gesundheitsamt@dessau-rosslau.de
0340 204-2053
Hinweis:
Das Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowie der Sozialpsychiatrische Dienst und die Betreuungsbehörde befinden sich an unterschiedlichen Standorten. Diese finden Sie hier:
GESUNDHEITSAMT, VETERINÄRWESEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Technisches Rathaus
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
SOZIALPSYCHIATRISCHER DIENST
Dessau
Törtener Straße 13/14
06842 Dessau-Roßlau
0340 204-2056
0340 204-269 2056
sozialpsychiatrischer.dienst@dessau-rosslau.de
Roßlau
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2656
0340 204-269 2056
sozialpsychiatrischer.dienst@dessau-rosslau.de
BETREUUNGSBEHÖRDE
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
0340 204-1959, -1358, -1655, -2659, -1250
0340 204-269 2805
betreuungsbehoerde@dessau-rosslau.de