Der Ortsteil Großkühnau im Westen der Stadt Dessau- Roßlau liegt unmittelbar am Hochwasserablaufgebiet der Elbe. Die Ortslage wird im Norden, Osten und Westen durch Hochwasserschutzdeiche (Hauptdeiche) vor Überflutungen durch Elbehochwasser geschützt.
Die geplante Verwallung soll die Höhe der anliegenden Straße zwischen Ziebigk und Großkühnau aufnehmen und horizontal bis zum Deichverteidigungsweg beibehalten. Eine Veränderung der Einfriedung der westlich angrenzenden Gartensparte ist nicht vorgesehen. Die Verwallung wurde mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt im Jahre 2005 erstmals abgestimmt. Die Funktion der Verwallung soll die Erhöhung des Einstauniveaus des östlich angrenzenden Kleingewässers im Hochwasserfall sein. Erfahrungsgemäß steigt der Wasserspiegel (in den Jahren 2002 und 2013 belegt) über die jetzige "Uferhöhe" an und fließt oberhalb des Geländes in westliche Richtung durch die Gartensparte in Richtung des Dorfteiches II hinter der Burgkühnauer Straße. Mit der Verwallung wird die unterirdisch (unter der neuen vorhanden Hochwasserschutzkonstruktion) durchsickernde Wassermenge wegen des höheren Einstaues vermindert. Die Dimension der Verwallung ist rein konstruktiv gewählt und beruht auf den Erfahrungen der Sandsackverbaue in Hochwasserfällen. Die unterirdische Durchströmung wird durch die Verwallung nicht beeinflusst, da der absehbare Aufwand mit den zu erwartenden Resultaten nicht in Einklang zu bringen ist (Spundwände mehrere Meter tief u.v.a.m.).
Der Graben zum Auffangen von ober- und unterirdischem "Sickerwasser" aus dem Bereich der vorgenannten Verwallung neben dem östlichen Kleingewässer dient ausschließlich zum Ableiten des Wassers mittels Pumpen über die nördlich gelegene neue Hochwasserschutzanlage im Bereich des westlichen Endes des Kühnauer Parkes (Parkeingang). Der Graben wurde mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt im Jahre 2005 erstmals abgestimmt. Die Wassermengen sind nur mit sehr hohem Untersuchungs- und Berechnungsaufwand definierbar. Es liegen jedoch umfangreich Erfahrungen aus den Hochwassersituationen 2002 und 2013 vor.
Die damaligen Höhen der Sandsackverbaue beliefen sich auf 3 - 4 Lagen und waren in aller Regel nicht voll eingestaut. Die Nutzung durch die Helfer im Hochwasserfall (i.d.R. Feuerwehren) haben die Mengen beim Scheitel des Hochwassers mittels max. 3 tragbarer Saugpumpen der Standartausrüstung der Fahrzeuge realisiert. Die Förderlänge beläuft sich auf max. 100 m. Der Graben soll die Funktion der Anliegerstraße und die Einfriedung der Gärten nicht beeinflussen bzw. verändern. Die Parksituation im öffentlichen Verkehrsraum wird berücksichtigt aber nicht verändert.
Die fußläufige Zugänglichkeit der Gartensparte bleibt erhalten.
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