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Tagesbetreuung

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Fachbereich Tagesbetreuung

Durch die Mitwirkung des Fachbereichs soll die Qualitätsentwicklung in den Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, Tagespflegestellen) gefördert und die Angebote bedarfsgerecht geplant und gestaltet werden. Dabei ist es den Mitarbeiterinnen wichtig, Beratungen auf partnerschaftlicher, unterstützender und informativer Ebene in der Rolle als Begleiter, Initiator, Entwickler und Vermittler durchzuführen. Hier werden Sie in persönlichen Gesprächen ausführlich über die Möglichkeiten der Betreuungsformen für Ihr Kind beraten. In Sachsen-Anhalt hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf die Betreuung und Förderung in einer Kindertageinrichtung oder in Tagespflege. Damit wird für die Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und unterstützt. In der Stadt Dessau-Roßlau wird in insgesamt 41 Kindertageseinrichtungen die Betreuung für die Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang angeboten. Die Kindertageseinrichtungen werden von 10 freien Trägern der Jugendhilfe und die kommunalen Kindertageseinrichtungen vom Eigenbetrieb DeKiTa betrieben. Durch die Trägervielfalt wird eine Vielzahl unterschiedlicher pädagogischer Ansätze und Konzepte verwirklicht und ermöglicht somit den Eltern, eine ihren Vorstellungen entsprechende pädagogische Orientierung für die Betreuung ihres Kindes auszuwählen.

Die Kitas und Horte arbeiten nach dem Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an", das im KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt verbindlich festgeschrieben ist.

„Bildung: elementar – Bildung von Anfang an" Fortschreibung 2013  [619 KB]  

Die Fachaufsicht / das Betriebserlaubnisverfahren
Für die staatliche Aufsicht und für die Erteilung der Betriebserlaubnisse der Kindertageseinrichtungen und Horte in der Stadt ist der Fachbereich seit Januar 2010 zuständig. Wer eine Kindertageseinrichtung / Hort betreiben möchte, benötigt diese Erlaubnis. Im Verfahren werden unter anderem die Rahmenbedingungen und die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards der Kindertageinrichtungen/Horte geprüft, um die erforderliche Betriebserlaubnis zu erhalten. Der Fachbereich prüft des Weiteren die Einhaltung der Gesetze und ob Kinder mit Behinderungen im Rahmen der Einzelintegration in den Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden können.

Die Tagespflege
Die Kindertagespflege ist eine individuelle und familiennahe Betreuungsform und unterstützt die Eltern um Erwerbstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können. Dieses alternative Förderangebot richtet sich vorwiegend an Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. Für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird die Kindertagespflege als ergänzendes Angebot zur Betreuung in einer Kindertageeinrichtung außerhalb der Öffnungszeiten angeboten. Die Tagespflegepersonen dürfen neben den eigenen Kindern nicht mehr als 5 fremde Kinder gleichzeitig betreuen und benötigen eine Pflegeerlaubnis die das Jugendamt nach vorheriger Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen erteilt. Die Vertragsgestaltung zwischen den Eltern, Tagesmutti und Jugendamt erfolgt im Fachbereich. Der Elternbeitrag orientiert sich an der Höhe des Elternbeitrages für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.

Hier finden Sie den Vorantrag auf Aufnahme bei einer Kindertagespflegeperson [457 KB]  

Die Fachberatung
Die Fachberatung richtet sich an Fachkräfte in den KER / Horten sowie an die Träger von Kindertageseinrichtungen. Die Aufgabenschwerpunkte beziehen sich unter anderem auf die Begleitung und Unterstützung der sozialpädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen und Horte. Zur Qualifizierung und Qualitätsentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen / Horte werden Fortbildungen / Fachtagungen / Arbeitskreise zu pädagogischen Themen organisiert bzw. angeboten.

Der Fachberater für frühkindliche Bildung begleitet die pädagogischen Fachkräfte in den Tageseinrichtungen bei der Entwicklung/Fortschreibung von pädagogischen Konzepten und steht den Eltern und Fachkräften gern als Ansprechpartner und Berater bei Konflikten zur Verfügung. Bei der Organisation von Arbeitsabläufen steht der Fachberater den Teams bei Bedarf behilflich zur Seite.

Statistik / Festsetzung der Betreuungsstunden in den KER der freien Träger

  • Datenerhebung, -pflege, -aktualisierung und Auswertung z. B. in Bezug auf die Platzbelegung/-planung z. B. für Meldungen an das Statistische Landesamt / Bund
  • Prüfung der Anspruchshöhe und Bescheiderteilung über die Inanspruchnahme von Betreuungsstunden in den Kindereinrichtungen (Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf einen ganztägigen / halbtägigen Betreuungsplatz)
  • Prüfung der Personalbemessung von Kindereinrichtungen der freien Träger
  • Prüfung der Anträge auf Kostenerstattung der freien Träger von Kindereinrichtungen

Die Anschriften und Öffnungszeiten der Kindereinrichtungen / Tagespflegestellen finden Sie unter Kindereinrichtungen gesondert aufgelistet.

Kontakt

Fachbereich Tagesbetreuung
0340 / 204 - 2252
oder über die zentrale Vermittlungsstelle im Jugendamt
0340 / 204 - 2051
jugendamt@dessau-rosslau.de