Der Regionale Arbeitskreis (RAK) der Stadt Dessau-Roßlau ist ein Gremium aus ansässigen arbeitsmarktpolitischen Akteuren wie auch Interessen- und Verbandsvertretern. Anlass und Handlungsgrundlage für den Regionalen Arbeitskreis ist die Richtlinie „Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung“, welche vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen Anhalt herausgegeben wurde. Die Richtlinie dient der Gewährung von Zuwendungen für die Vermeidung beruflicher und gesellschaftlicher Ausgrenzung sowie für die individuelle berufliche und soziale Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen. Sie wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt und gilt in der aktuellen Förderperiode der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds von 2014 bis 2020.
Über das Portal Landesrecht Sachsen-Anhalt ist aktuelle Fassung der Richtlinie einsehbar.
Über die Richtlinie "Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung" werden Projekte zur Vermeidung beruflicher und gesellschaftlicher Ausgrenzung sowie für die individuelle berufliche und soziale Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen gefördert. Thematische Schwerpunkte liegen in den fünf Förderbereichen:
Die Förderbereiche A, C und D werden auf dem Wege der Projektförderung umgesetzt. Im Rahmen von Ideenwettbewerben sind interessierte Träger aufgerufen, Projektvorschläge zur regionalen Umsetzung des jeweiligen Förderbereiches einzureichen. In der ersten Stufe liegt das Auswahlverfahren für die einzelnen Projektideen in der Verantwortung des Regionalen Arbeitskreises. In der zweiten Stufe erfolgt für die ausgewählten Projekte die Antragsstellung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als bewilligende Stelle des Landes Sachsen-Anhalts.
Über den Förderbereich B wird das Projekt "Familien stärken – Perspektiven eröffnen" in der Stadtverwaltung Dessau-Roßlau umgesetzt. Hierbei unterstützen zwei „Familienintegrationscoaches“ überwiegend jüngere erwerbsfähige Hilfebedürftige aus sogenannten Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind ihren persönlichen Weg in Richtung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu bestreiten.
Zur organisatorischen und inhaltlichen Umsetzung der Richtlinie wird über den Förderbereich E eine Personalstelle in der Stadtverwaltung zur Koordination des Regionalen Arbeitskreises gefördert. Arbeitsschwerpunkte sind unter anderem die Ermittlung, Erarbeitung und Abstimmung von regionalen Besonderheiten bei der Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung, die Organisation der Projektauswahlverfahren sowie die Begleitung und Erfolgskontrolle der geförderten Vorhaben.
Förderbereich A „Aktive Eingliederung“
Förderbereich C „STABIL – Selbstfindung – Training – Anleitung – Betreuung – Initiative – Lernen“
Förderbereich D „Gesellschaftliche Teilhabe: Jobperspektive 58+“
Bei Rückfragen steht Ihnen der folgende Kontakt gern zur Verfügung:
Karl Schulze
Koordinator Regionaler Arbeitskreis
0340 204-1205
koordination.rak@dessau-rosslau.de
Das Gremium besteht sowohl aus arbeitsmarktpolitische „Akteure“ wie auch Interessen- und Verbandsvertretern: