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Öffentlichkeitsbeteiligungen

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Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06. März bis 05. Mai 2023: Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06. März bis 05. Mai 2023: Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Februar 2023 den Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts in der Fassung vom 28. November 2022 gebilligt und die Durchführung einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Dieser Beschluss mit der Nr. BV/385/2022/III-61 wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Er kann im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (ehem.: Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden. Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des  Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/385/2022/III-61 abrufbar.

Der Beschluss dient der Information, wie sich Dessau-Roßlau künftig auf die aktuellen Entwicklungen des Einzelhandels und die Auswirkungen auf die Innenstädte und die zentralen Versorgungsbereiche einstellen will. Der stationäre Einzelhandel war in den zurückliegenden Jahren stets eine dominierende Kraft in den Innenstädten von Dessau und Roßlau. Je größer und vielfältiger das Einzelhandelsangebot ausgebildet war, umso attraktiver waren sie für Ihre Bewohner und Besucher. Unterdessen sind die Auswirkungen des Online-Handels und der Shoppingmöglichkeiten vor den Toren der Stadt deutlich spürbar. Die Angebotsvielfalt, der Komfort und die Schnelligkeit des Onlineeinkaufs sind inzwischen deutlich attraktiver als der Einkauf in der Stadt. Das erhöht den Druck auf die Innenstadtentwicklung, führt zu mehr Geschäftsaufgaben und zunehmenden Leerstand. Auch die Corona-Pandemie hat zu einer erheblichen Verstärkung dieser Entwicklung beigetragen.

Vor diesem Hintergrund ist es der Politik und Verwaltung ein wichtiges Anliegen, die Öffentlichkeit an der Entwicklung und Diskussion um die Zukunft unserer beiden Innenstädte und der zentralen Versorgungsbereiche zu beteiligen.

Der aktuelle Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts liegt dafür in der Zeit
vom Montag, den 06. März 2023 bis einschließlich Freitag, den 05. Mai 2023
zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.

Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (ehem.: Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts

Neben der ortsüblichen öffentlichen Auslegung und Einstellung des Konzeptes auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau sollen die Bürger*innen die Gelegenheit erhalten, sich im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung über die beabsichtigte zukünftige Ausrichtung des Einzelhandels zu informieren. Nähere Informationen diesbezüglich sind im Amtsblatt unter der Rubrik "Aus dem Rathaus" unter Amt für Wirtschaft und Stadtplanung zu finden. Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können ebenso per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absendenden an folgende Anschrift abgegeben werden: ZEK@dessau-rosslau.de.

Die vom Stadtrat zur öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen sind auch auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.

(Bekanntmachungstext im signierten Original)


Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06. März bis 06. April 2023: Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 64 "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg"

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06. März bis 06. April 2023: Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 64 "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg"
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. Februar 2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg" in der Fassung vom 15. November 2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Dieser Beschluss mit der Nr. BV/421/2022/III-61 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Er kann im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (ehem.: Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden. Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des  Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/421/2022/III-61 abrufbar.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Roßlau auf einer ehemals als Sportplatz genutzten Fläche am Hermann-Wäschke-Weg und umfasst das Flurstück 670 der Flur 17, Gemarkung Roßlau. Auf dem Grundstück befindet sich eine Gaststätte mit Bowlingbahn. Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Das Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 besteht darin, die Voraussetzungen zu schaffen, um an dem Standort am Hermann-Wäschke-Weg im Stadtteil Roßlau die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes zu ermöglichen. Für die angestrebte Nutzung ist ein Baugebiet als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung Wohnmobilstellplatz zu entwickeln.

Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.

Der vom Stadtrat zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg", die Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
Montag, den 06. März 2023 bis einschließlich Donnerstag, den 06. April 2023
zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr
.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (ehem.: Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg"

Begründung Bebauungsplan Nr. 64
Schallimmissionsprognose vom 19.01.2017

Übersicht über die vorliegenden umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen

Vorhaben- und Erschließungsplan

Durchführungsvertrag


Bei der Erarbeitung der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden öffentlich mit ausgelegt sowie im Internet eingestellt:

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Verfasser/Datum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.06.2017
Thematischer Bezug:
- nicht raumbedeutsam

Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt vom 13.07.2017
Thematischer Bezug:
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Wasserschutzbehörde
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG

Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 25.06.2017
Thematischer Bezug:
- Beachtung und Erhaltung von Kulturdenkmalen
- Meldepflicht gemäß § 9 Abs. 3 DenkmSchG

Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 13.07.2017
Thematischer Bezug:
- keine Entziehung oder Beschränkung der Nutzung landwirtschaftlich genutzter Böden gemäß § 15 LwG LSA
- Hinweis darauf, dass gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG LSA Kompensationsmaßnahmen keine Landwirtschaftsfläche in Anspruch nehmen dürfen

Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 26.06.2017
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet

Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 04.07.2017
Thematischer Bezug: Archäologie
- Die Belange der Archäologie wurden noch nicht dargestellt.
- Aussagen, inwieweit in dem betroffenen Bereich archäologische Relevanz vorliegt, können erst nach Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie getroffen werden.

Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 04.07.2017
Thematischer Bezug: Untere Bodenschutzbehörde
- grundsätzlich keine Einwände
- Hinweis auf absolut minimale Versiegelung des Bodens
- Beeinträchtigungen der Wasserhaushaltsfunktionen und der Naturnähe ist nicht zu befürchten
Thematischer Bezug: Untere Naturschutzbehörde
- Nördlicher Bereich der Vorhabenfläche entspricht dem gesetzlich geschützten Biotop "Trockenrasen".
- Erhalt des Biotops durch Verzicht einer Nutzung dieses Bereichs als Stellplatzanlage / Keine Ersatzmaßnahmen erforderlich
- Vorkommen der geschützten Roten Waldameise am östlichen Rand der Vorhabenfläche / Schutz vor Beeinträchtigungen durch Absperren des Nestes

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 und zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau

zum Schutzgut Mensch
- anlagebedingt keine Veränderung des Wohnumfeldes
- keine Sichtveränderungen im Planumfeld
- kein Einfluss des Vorhabens auf angrenzende Nutzungen
- Betriebsbedingte Auswirkungen bleiben unter der anzuziehenden Immissionsschutzgrenze

zum Schutzgut Tiere
- keine anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen
- Vorkommen der besonders geschützten Art der "Blauflügligen Ödlandschrecke"
- Erhalt des Magerrasens im nördlichen Plangebiet zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen der "Blauflügligen Ödlandschrecke"

zum Schutzgut Pflanzen
- Geringe anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen

zum Schutzgut Boden
- Baubedingte Auswirkungen auf Flächen im Einfahrtsbereich, die jedoch zukünftig bebaut werden
- Anlagebedingte Flächenvollversiegelungen im Bereich der Einfahrt und des Waschplatzes/ Entsorgungsplatzes
- Geringe Beeinflussung des Bodens, da nur ein sehr geringer Teil der Gesamtfläche betroffen ist

zum Schutzgut Wasser
- anlagebedingt geringe Beeinträchtigungen
- zusätzliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten

zum Schutzgut Klima/Luft
- keine anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen

zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- nicht erhebliche anlagebedingte Auswirkungen
- keine negative Wirkung durch betriebsbedingte Auswirkungen

zu Kultur- und sonstige Sachgüter
- keine bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen Zu fachrechtlichen Schutzgebieten und –objekten
- Vorkommen des geschützten Biotopes Trockenrasen im nördlichen Planbereich

zu den Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
- keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen
- keine Verstärkung der Auswirkungen


Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen können ebenso per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: VE64@dessau-rosslau.de.

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Die o.g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.


Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.

(Bekanntmachungstext im signierten Original)


Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06. März bis 06. April 2023: Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg"

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06. März bis 06. April 2023: Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg"
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. Februar 2023 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg" in der Fassung vom 15. November 2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Dieser Beschluss mit der Nr. BV/422/2022/III-61 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Er kann im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (ehem.: Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden. Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des  Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/422/2022/III-61 abrufbar.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Roßlau auf einer ehemals als Sportplatz genutzten Fläche am Hermann-Wäschke-Weg und umfasst das Flurstück 670 der Flur 17, Gemarkung Roßlau. Auf dem Grundstück befindet sich eine Gaststätte mit Bowlingbahn. Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg". Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, die Voraussetzungen zu schaffen, um an dem Standort am Hermann-Wäschke-Weg im Stadtteil Roßlau die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes zu ermöglichen. Für die angestrebte Nutzung ist ein Baugebiet als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung Wohnmobilstellplatz zu entwickeln.

Bei der Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.

Der vom Stadtrat zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg", die Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
Montag, den 06. März 2023 bis einschließlich Donnerstag, den 06. April 2023
zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr
.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (ehem.: Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau in der Fassung vom 15.11.2022
Begründung mit Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau vom 15.11.2022
     Schallimmissionsprognose vom 19.01.2017
Übersicht über die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen


Bei der Erarbeitung der Inhalte der Flächennutzungsplanänderung wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden öffentlich mit ausgelegt sowie im Internet eingestellt:

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Verfasser/Datum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.06.2017
Thematischer Bezug:
- nicht raumbedeutsam

Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt vom 13.07.2017
Thematischer Bezug:
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Wasserschutzbehörde
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG

Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 25.06.2017
Thematischer Bezug:
- Beachtung und Erhaltung von Kulturdenkmalen
- Meldepflicht gemäß § 9 Abs. 3 DenkmSchG

Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 13.07.2017
Thematischer Bezug:
- keine Entziehung oder Beschränkung der Nutzung landwirtschaftlich genutzter Böden gemäß § 15 LwG LSA
- Hinweis darauf, dass gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG LSA Kompensationsmaßnahmen keine Landwirtschaftsfläche in Anspruch nehmen dürfen

Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 26.06.2017
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet

Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 04.07.2017
Thematischer Bezug: Archäologie
- Die Belange der Archäologie wurden noch nicht dargestellt.
- Aussagen, inwieweit in dem betroffenen Bereich archäologische Relevanz vorliegt, können erst nach Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie getroffen werden.

Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 04.07.2017
Thematischer Bezug: Untere Bodenschutzbehörde
- grundsätzlich keine Einwände
- Hinweis auf absolut minimale Versiegelung des Bodens
- Beeinträchtigungen der Wasserhaushaltsfunktionen und der Naturnähe ist nicht zu befürchten
Thematischer Bezug: Untere Naturschutzbehörde
- Nördlicher Bereich der Vorhabenfläche entspricht dem gesetzlich geschützten Biotop "Trockenrasen".
- Erhalt des Biotops durch Verzicht einer Nutzung dieses Bereichs als Stellplatzanlage / Keine Ersatzmaßnahmen erforderlich
- Vorkommen der geschützten Roten Waldameise am östlichen Rand der Vorhabenfläche / Schutz vor Beeinträchtigungen durch Absperren des Nestes

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 und zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau

zum Schutzgut Mensch
- anlagebedingt keine Veränderung des Wohnumfeldes
- keine Sichtveränderungen im Planumfeld
- kein Einfluss des Vorhabens auf angrenzende Nutzungen
- Betriebsbedingte Auswirkungen bleiben unter der anzuziehenden Immissionsschutzgrenze

zum Schutzgut Tiere
- keine anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen
- Vorkommen der besonders geschützten Art der "Blauflügligen Ödlandschrecke"
- Erhalt des Magerrasens im nördlichen Plangebiet zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen der "Blauflügligen Ödlandschrecke"

zum Schutzgut Pflanzen
- Geringe anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen

zum Schutzgut Boden
- Baubedingte Auswirkungen auf Flächen im Einfahrtsbereich, die jedoch zukünftig bebaut werden
- Anlagebedingte Flächenvollversiegelungen im Bereich der Einfahrt und des Waschplatzes/ Entsorgungsplatzes
- Geringe Beeinflussung des Bodens, da nur ein sehr geringer Teil der Gesamtfläche betroffen ist

zum Schutzgut Wasser
- anlagebedingt geringe Beeinträchtigungen
- zusätzliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten

zum Schutzgut Klima/Luft
- keine anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen

zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- nicht erhebliche anlagebedingte Auswirkungen
- keine negative Wirkung durch betriebsbedingte Auswirkungen

zu Kultur- und sonstige Sachgüter
- keine bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen Zu fachrechtlichen Schutzgebieten und –objekten
- Vorkommen des geschützten Biotopes Trockenrasen im nördlichen Planbereich

zu den Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
- keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen
- keine Verstärkung der Auswirkungen


Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen können ebenso per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: VE64@dessau-rosslau.de.

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Die o.g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.


Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.

(Bekanntmachungstext im signierten Original)


Hinweis zum Datenschutz

Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der/den oben stehenden Planung(en) berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a BauGB im Zusammenhang mit dieser/diesen Planung(en) personenbezogenen und -beziehbare Daten erhoben.
Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite Datenschutzinformationen der Stadt Dessau-Roßlau werden Datenschutzinformationen im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht bereitgehalten.


Vergangene Beteiligungen bis in das Jahr 2017 zurück stehen unter Frühere Beteiligungen.

Die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen der Gremien sind im Bürgerinfoportal im Sitzungskalender unter den jeweiligen Terminen abrufbar.

Auslegungsort

Technisches Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Foyer im Erdgeschoss
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de