Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung soll eine frühzeitige Information/Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch den Vorhabenträger erfolgen. Möglichst vor der Antragstellung soll die Bürgerschaft über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet sowie ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird.
zur Zeit keine
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