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Öffentlichkeitsbeteiligungen

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Öffentlichkeitsbeteiligungen

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung soll eine frühzeitige Information/Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger  durch den Vorhabenträger erfolgen. Möglichst vor der Antragstellung soll die Bürgerschaft über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet sowie ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird.

Tiefbauamt

zur Zeit keine

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung

Amt für Umwelt und Naturschutz

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Jugendamt

zur Zeit keine