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Technikänderung

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Technikänderung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
  • Gutachten über die technische Änderung einer technischen Prüfstelle (soweit für das geänderte (An-)Bauteil erforderlich bzw. vorgeschrieben lt. Teilegutachten oder ABE)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Bauartgenehmigung (ABG) des geänderten Bauteils
  • ggf. Vollmacht (» Hinweise)
  • Grundgebühr: 11,70 € - 19,70 € (» Hinweise)

Hinweise:

  1. Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
  2. Ein Fahrzeugbrief nach altem bundesdeutschen Recht (bis 30.09.2005) ist wegen der erforderlichen Umwandlung in EU-Recht (ab 01.10.2005) immer vorzulegen.
  3. Die Grundgebühren enthalten keine Kosten für z. Bsp. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung oder Portokosten für die Übersendung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese event. anfallenden Gebühren kommen noch zusätzlich zu den Grundgebühren hinzu.

Kontakt

Postanschrift
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Postfach 1425
06813 Dessau-Roßlau

Besucheradresse
August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau

Amtsleiterin
Frau Hoyer
0340 204-1036
0340 204-269 2036

ordnungsamt@dessau-rosslau.de 

Terminvereinbarungen

Ein Termin in der Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde ist online zu buchen.

Hinweis:

Sollten alle Termin vergeben sein, besteht i.d.R. die Möglichkeit die Kfz-Zulassungsbehörde ohne Termin zu den normalen Sprechzeiten aufzusuchen. Jedoch ist dann mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.