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Sozialhilfe

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Was ist Sozialhilfe?

Aus dem in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geregelten Sozialstaatsprinzip ergibt sich die Verpflichtung des Staates, einen Mindeststandard für ein menschenwürdiges Dasein sicherzustellen. Das Sozialhilferecht konkretisiert diesen Mindeststandard. Das Leitprinzip menschenwürdigen Daseins wird in  § 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) programmatisch definiert:

§ 1 Aufgabe der Sozialhilfe. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht

Das Sozialhilferecht kennt folgende Leistungsarten (§ 8 SGB XII):

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten

Hilfe in anderen Lebenslagen

Die Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung. Sie kann nur gewährt werden, wenn keine Ansprüche auf andere Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld) bestehen.

Für alle Leistungen der Sozialhilfe ist das Amt für Soziales und Integration der Stadt Dessau-Roßlau zuständiges Leistungsamt und Ansprechpartner.


Publikationen und weiterführende Links

Publikationen und weiterführende Links

Sozialhilfe und Grundsicherung

Soziale Sicherung im Überblick
(2017, Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)

Anschrift und Öffnungszeiten

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration

Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau

0340 / 204 20 50  
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de

Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen für Menschen mit Behinderungen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Zentrales Informationsbüro "Leben und Wohnen im Alter mit Behinderung"
  • Schuldnerberatung