Die Abwasserbeseitigung in Dessau-Roßlau wird durch die Abwassersatzung vom 1. Januar 2010 geregelt. Nach §4 besteht für alle Anschlussberechtigten eine Anschluss- und Benutzungspflicht. Ausnahmen von dieser Pflicht sind bei der Deswa schriftlich zu beantragen.
Für die Abwasserbeseitigung sind in Dessau-Roßlau grundsätzlich die Stadtwerke Dessau zuständig. Hier ist vor einem Neuanschluss ein schriftlicher Antrag zu stellen und die technische Umsetzung abzustimmen.
Stadtwerke Dessau, Bau- und Anschlusswesen, 0340 8991506 oder 0340 8991516
Ab Grundstücksgrenze ist jeder Grundstückseigentümer für die Anschlusskosten selber verantwortlich.
Grundstücke welche nicht im Einzugsbereich der Kanalisation liegen müssen eine abflusslose Sammelgrube oder eine vollbiologische Kleinkläranlage errichten. Vor dem Bau einer Kleinkläranlage ist bei der untere Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen, Herr Schulze, 0340 204-1984.
Nach Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009 sind Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
Des weiteren sind nach §61 Betreiber einer Abwasseranlage zur Selbstüberwachung verpflichtet.
Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen.
Beratung erhalten Sie auch hier bei der unteren Wasserbehörde, Herr Schulze s.o.
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten und betrieben werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist (§ 63 WHG).
Die o.g. Anlagen dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist (§ 64 WHG).
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der unteren Wasserbehörde, Frau Kolomojetz, Tel. 0340 204-2683,
in Verbindung, das Antragsformular zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen finden Sie hier [61 kB].
Dessau verfügt seit 1975 über eine zentrale Kläranlage. Die Kläranlage wird durch die Stadtwerke Dessau betrieben. Die Anlage wurde 1994 umfassend erweitert und modernisiert. Die Kläranlage verfügt über eine mechanische, biologische und chemische (Nitratfällung) Reinigungsstufe. Das anfallende Klärgas wird energetisch verwertet.
Einmal im Jahr wird zum Tag der offenen Tür eingeladen, für Schulklassen der Sekundarstufe werden regelmäßige Führungen organisiert. (Kontakt über Frau Girke, 0340 8991038).
Amt für Umwelt- und Naturschutz
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