Sind besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden, werden nach dem Achten Kapitel des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) Hilfen zur Überwindung dieser besonderen sozialen Schwierigkeiten gewährt.
Soweit der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften dieses Buches oder des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe) gedeckt werden kann, gehen diese der obigen Leistung vor.
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, werden Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt, wenn sie die Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können.
Besondere soziale Schwierigkeiten können bestehen bei
Die Leistung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind. Einkommen und Vermögen der in § 19 Abs. 3 SGB XII genannten Personen ist nicht zu berücksichtigen und von der Inanspruchnahme, nach bürgerlichem Recht, Unterhaltspflichtiger ist abzusehen, soweit dies den Erfolg der Hilfe gefährden würde.
Die Hilfe umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere durch
Die Hilfe wird zeitlich befristet gewährt.
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau
0340 204-2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de
Dienstag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr - 16.00 Uhr
(nur Rathaus Dessau)
sowie nach Vereinbarung
Schuldnerberatung:
Zimmer: 102 (1. Obergeschoß)
0340 204-1359
Wohnhilfen:
Zimmer: 207 (2. Obergeschoß)
0340 204-1355
Hilfe in stationären Einrichtungen:
Zimmer: 111 (1. Obergeschoß)
0340 204-1950
Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden