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Asylbewerberleistungen

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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Zur Sicherung ihrer Existenz erhalten ausländische Flüchtlinge in der Regel Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dabei ist das vorhandene Einkommen und Vermögen des potentiellen Leistungsberechtigten und seiner Familienangehörigen, die mit ihm im selben Haushalt leben, vor dem Leistungseintritt aufzubrauchen.


Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigte

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz (AsylG) besitzen
  • über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist
  • wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besitzen
  • eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 Satz 1, Absatz 4a oder Absatz 5 (AufenthG) besitzen
  • eine Duldung nach § 60a AufenthG
  • vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist
  • Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder obengenannter Personen, ohne dass sie selbst dort genannte Voraussetzungen erfüllen oder
  • einen Folgeantrag nach § 71 AsylG oder einen Zweitantrag nach § 71a AsylG stellen

Leistungsumfang

Leistungsumfang

Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht im Wesentlichen folgende Hilfen vor:       

  • Sachleistungen:             

    • notwendiger Bedarf an Unterkunft
    • Heizung
    • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts       

  • Geldleistungen:

    • für Ernährung
    • für Kleidung
    • für Gesundheits- und Körperpflege       

  • Krankenhilfe

    • bei Krankheit (nur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen;                 Zahnersatz nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist)
    • bei Schwangerschaft und Geburt  


Unterbringung

Unterbringung

Alleinreisende Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, werden in Gemeinschaftswohnungen und Familien in Wohnungen der Stadt aufgenommen.

Einzureichende Unterlagen

Einzureichende Unterlagen

  • Aufenthaltsgestattung oder Duldung oder Aufenthaltserlaubnis
  • Zuweisungsentscheidung
  • Anmeldung bei der Ausländerbehörde
  • Einkommensnachweise

Fachberatungsstellen

Fachberatungsstellen

Gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt      

St. Johannis GmbH - Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienstleistungen     
Albrechtsplatz 6     
06844 Dessau-Roßlau      
0340 / 661 27 23     
Ansprechpartnerin: Frau Jost

Jugendmigrationsdienst 

St. Johannis GmbH - Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienstleistungen     
Albrechtsplatz 6      
06844 Dessau-Roßlau      
Homepage
0340 / 661 27 10     
Ansprechpartnerin: Frau Böhm

Migrationsberatung für Erwachsene     

Caritasverband für das Dekanat Dessau e. V.     
Teichstraße 65     
06844 Dessau-Roßlau      
0340 / 21 28 20     
Ansprechpartnerin: Frau Karlikowski       

Projektinitiative "Wir mit Euch" e. V.     
Grenzstr. 5     
06849 Dessau-Roßlau       
0340 / 850 52 12   


Vereine und Initiativen

Vereine und Initiativen

Deutsch-Afrikanische Initiative 
c/o Kiez e.V. Dessau
Bertolt-Brecht-Straße 29 / 29a
06844 Dessau-Roßlau
buero@kiez-ev.de

Multikulturelles Zentrum Dessau e. V.
Parkstraße 7
06846 Dessau-Roßlau  
Homepage

Mosangola e. V.
integrationsbuero@dessau-rosslau.de

Runder Tisch der Religionen
religion@dessau-rosslau.de


Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung zur dezentralen Unterbringung für zugewiesene Ausländer


Weitere informelle Links

Weitere informelle Links

Integrationskoordination in Dessau-Roßlau 
Integrationsportal des Landes Sachsen-Anhalt 
Willkommen in Deutschland (Portal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) 
Migration und Integration (Homepage des Bundesministeriums des Inneren - BMI) 
Willkommen in Deutschland (Broschüre des BMI, 2005) 
Ankommen-App (Wegbegleiter für die ersten Wochen in Deutschland - kostenlose App des BMI)
Refugee-Guide (Orientierungshilfe für das Leben in Deutschland, Download auch als Broschüre; in 16 Sprachen)

Kontakt

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau  

siehe unten
0340 / 204 269250
sozialamt@dessau-rosslau.de

Ansprechpartner

für Leistungen nach dem AsylbLG

für Personen aus Syrien, Serbien, Bosnien, Mazedonien, Albanien, Türkei:
Zimmer: 203
0340 / 204 21 64

für Personen aus Iran, Irak, Afghanistan, Indien:
Zimmer 204
0340 / 204 18 58

für Personen aus anderen Herkunftsländern:
Zimmer 206
0340 / 204 17 57


Hinweis:
Diese Büros befinden sich im 2. Obergeschoß des Rathausanbaus. Fahrstühle sind vorhanden.  


für die Unterbringung von Asylbewerbern
Zimmer: 208
0340 / 204 23 59

Öffnungszeiten

Dienstag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr - 17.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Formulare

Antragsformulare sind unter obiger Kontaktadresse erhältlich.