beim Einwohnermelde-/Bürgeramt, der für den Wohnsitz der betreffenden Person örtlich zuständigen Behörde oder Online beim Bundesamt für Justiz
bei der Fahrerlaubnisbehörde, der für den Wohnsitz der betreffenden Person örtlich zuständigen Behörde oder Online beim Kraftfahrt-Bundesamt
bei der Gewerbeabteilung, der für den Betriebs-/Firmensitz örtlich zuständigen Behörde
BZR, FAER und GZR sind zu beantragen über die (alle) verantwortliche(n), bei juristischen Personen über die vertretungsberechtigte(n) Person(en) (»Geschäftsführer)
Gewerbeanmeldung
bei juristischen Personen (»GmbH, AG, OHG usw.) zusätzlich Handelsregisterauszug
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. zum Abruf) speziell für rote Kennzeichen
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch den Zoll (» Formulare)
Gebühr: 118,20 € (» Hinweise)
Hinweise:
In den Gebühren sind die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder nicht enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.
ODER
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