Folgende Unterlagen sind zur Beantragung vorzulegen:
bei juristischen Personen (»GmbH, AG, OHG usw.) zuätzlich Handelsregisterauszug
Bundeszentralregisterauskunft (BZR - Führungszeugnis)
Verkehrszentralregisterauskunft (VZR - Punkte in Flensburg)
Gewerbezentralregisterauskunft (GZR - Führungszeugnis über die Gewerbetätigkeit)
BZR, VZR und GZR über die verantwortliche(n), bei juristischen Personen über die vertretungsberechtigte(n) Person(en) (»Geschäftsführer)
bei juristischen Personen (»GmbH etc.) zusätzlich GZR über die juristische Person selbs
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. zum Abruf) speziell für rote Kennzeichen
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch den Zoll (» Formulare)
Gebühr: 118,20 € (» Hinweise)
Hinweise:
In den Gebühren sind die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder nicht enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.
ODER
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