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Rote Kennzeichen für Kfz-Händler und -Werkstätten

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Rote Kennzeichen (06-er für Kfz-Händler und-Werkstätten)

Folgende Registerauszüge sind zur Beantragung einzuholen und vorzulegen:

  • Bundeszentralregisterauskunft (BZR - Führungszeugnis)
    • beim Einwohnermelde-/Bürgeramt, der für den Wohnsitz der betreffenden Person örtlich zuständigen Behörde oder Online beim Bundesamt für Justiz

  •  Fahreignungsregisterauskunft (FAER - Punkte in Flensburg)
    • bei der Fahrerlaubnisbehörde, der für den Wohnsitz der betreffenden Person örtlich zuständigen Behörde oder Online beim Kraftfahrt-Bundesamt

  • Gewerbezentralregisterauskunft (GZR - Führungszeugnis über die Gewerbetätigkeit)
    • bei juristischen Personen (»GmbH etc.) zusätzlich GZR über die juristische Person selbst
    • bei der Gewerbeabteilung, der für den Betriebs-/Firmensitz örtlich zuständigen Behörde

  • Hinweise zu den Registerauskünften:
    • BZR, FAER und GZR sind zu beantragen über die (alle) verantwortliche(n), bei juristischen Personen über die vertretungsberechtigte(n) Person(en) (»Geschäftsführer)

    • sämtliche Registerauszüge dürfen nicht älter als 3 Monate sein

Weiterhin sind zur Erteilung folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Gewerbeanmeldung

  • bei juristischen Personen (»GmbH, AG, OHG usw.) zusätzlich Handelsregisterauszug

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. zum Abruf) speziell für rote Kennzeichen

  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch den Zoll (» Formulare)

  • Gebühr: 118,20 € (» Hinweise)


Hinweise:

  1. Die Beantragung muss persönlich durch den/einen Geschäftsführer der Firma erfolgen.
  2. In den Gebühren sind die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder nicht enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.