Der Stadtordnungsdienst (SOD) ist die zentrale Vollzugs- und Ermittlungsbehörde der Stadt Dessau-Roßlau.
Der SOD agiert vorrangig zur Abwehr von Gefahren in den ihm per Gesetz oder in Organisationshoheit des Oberbürgermeisters zugewiesenen Zuständigkeitsbereichen.
Er nimmt im Rahmen der Eilzuständigkeit oder auf Ersuchen Vollzugsaufgaben für andere Bereiche der Verwaltung wahr, d. h. er leitet notwendige Anfangs- und Notmaßnahmen ein.
Er fungiert als Überwachungsbehörde zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Anwendung von Zwangsmitteln gemäß des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
Er ist als zentraler Ermittlungsdienst für die gesamte Verwaltung, insbesondere für eigene Aufgaben, z. B. Fahrerermittlung eigener festgestellter Geschwindigkeitsverstöße oder Ermittlungen für die Meldebehörde tätig.
Der SOD ist erster Ansprech- und Servicepartner für den Bürger.
Aufgaben des SOD sind u. a.:
Die Kolleginnen und Kollegen der Einsatzleitstelle des Stadtordnungsdienstes können leider keine Auskünfte zu Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen") erteilen.
Bitte nutzen Sie die Ansprechpartner des Sachgebietes der Zentralen Bußgeldstelle.
Der Stadtordnungsdienst ist erreichbar während der Dienstzeit:
Montag bis Freitag
07:00 bis 21:30 Uhr
zentrale Rufnummer
0340 204-2800
Einen Überblick zu den Aufgaben und der Struktur des Stadtordnungsdienstes und der zentralen Bußgeldstelle erhalten Sie in dieser Präsentation.
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