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Stadtordnungsdienst

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Stadtordnungsdienst (Außendienst)

Der Stadtordnungsdienst (SOD) ist die zentrale Vollzugs- und Ermittlungsbehörde der Stadt Dessau-Roßlau. 

Der SOD agiert vorrangig zur Abwehr von Gefahren in den ihm per Gesetz oder in Organisationshoheit des Oberbürgermeisters zugewiesenen Zuständigkeitsbereichen.  

Er nimmt im Rahmen der Eilzuständigkeit oder auf Ersuchen Vollzugsaufgaben für andere Bereiche der Verwaltung wahr, d. h. er leitet notwendige Anfangs- und Notmaßnahmen ein.  

Er fungiert als Überwachungsbehörde zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Anwendung von Zwangsmitteln gemäß des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).  

Er ist als zentraler Ermittlungsdienst für die gesamte Verwaltung, insbesondere für eigene Aufgaben, z. B. Fahrerermittlung eigener festgestellter Geschwindigkeitsverstöße oder Ermittlungen für die Meldebehörde tätig.  

Der SOD ist erster Ansprech- und Servicepartner für den Bürger.

Aufgaben des SOD sind u. a.:

  • Überwachung der Vorschriften der Bundesgesetze, Landesgesetze, städtischen Satzungen und Verordnungen wie z. B.:

    • Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
    • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
    • Kreislaufwirtschaftsgesetz
    • Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt
    • Hundesteuersatzung der Stadt Dessau-Roßlau
    • Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Dessau-Roßlau

  • Ermittlungen wie z. B.:

    • Aufenthaltsermittlungen
    • Fahrzeugführerermittlungen
    • Ermittlungen bei Verdacht auf Scheinehe, Missbrauch von Sozialleistungen

  • Vollzugsaufgaben wie z. B.:

    • Zwangsstilllegung von Fahrzeugen
    • Erstsicherung von Gebäuden
    • Schulzuführung

  • Prävention

Hinweis

Die Kolleginnen und Kollegen der Einsatzleitstelle des Stadtordnungsdienstes können leider keine Auskünfte zu Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen") erteilen.

Bitte nutzen Sie die Ansprechpartner des Sachgebietes der Zentralen Bußgeldstelle.

Einsatzleitstelle des Stadtordnungsdienst

Der Stadtordnungsdienst ist erreichbar während der Dienstzeit:

Montag bis Freitag
07:00 bis 21:30 Uhr

zentrale Rufnummer

0340 204-2800

Präsentation Stadtordnungsdienst

Einen Überblick zu den Aufgaben und der Struktur des Stadtordnungsdienstes und der zentralen Bußgeldstelle erhalten Sie in dieser Präsentation.

Hinweis zu den Formularen:

Zum Betrachten und Ausdrucken der Formulare benötigen Sie teilweise den Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.