Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Kraft getreten. → Prostituiertenschutzgesetz
Damit werden erstmals klare Regeln für die Prostitution geschaffen, um die dort tätigen Frauen und Männer besser zu schützen. Gleichzeitig treten die Prostitutions-Statistikverordnung und die Prostitutionsanmeldeverordnung in Kraft.
Zuständig für die Anzeigeverfahren nach § 14 GewO und die Erlaubnisverfahren nach § 12 ProstSchG ist die Stadt Dessau-Roßlau.
Konkrete Zuständigkeitsregelungen für die Anmeldung von Prostituierten und Beratungsmöglichkeiten im Sinne von Abschnitt 2 des ProstSchG wurden noch nicht getroffen.
Für die Erstellung von Informationen zum Gesetz kann die Materialiensammlung auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genutzt werden
Der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. stellt auf seiner Internetseite zahlreiche Beratungsangebote und allgemeine Informationen zur Verfügung. Hier finden Sie auch ein Verzeichnis der Gesundheitsämter in Sachsen-Anhalt.
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