- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- bei Firma (juristischen Peronen) Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) bzw. bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung
- Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bei Bedarf die Kennzeichenschilder
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. zum Abruf)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch den Zoll (» Formulare)
- ggf. Vollmacht » bei Firma vom Geschäftsführer ausgestellt (» Formulare / Hinweise)
- ggf. Einverständniserklärung » nur bei einer GbR ausgefüllt und unterschrieben von allen Gesellschaftern (» Formulare)
- ggf. Einverständniserklärung der/des Eltern/Vormundes » bei minderjährigen Halter/innen (» Formulare)
- Grundgebühr: 12,50 € - 30,60 € (» Hinweise unter 4. u. 5.)
Hinweise:
- Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
- Sollten Sie noch minderjährig sein, ist mit dem Zulassungsantrag die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter mit ihrem Ausweis vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter sollte bei der Beantragung anwesend sein.
- Ein Fahrzeugbrief nach altem bundesdeutschen Recht (bis 30.09.2005) ist wegen der erforderlichen Umwandlung in EU-Recht (ab 01.10.2005) immer vorzulegen.
- Die Grundgebühren enthalten keine Kosten für z. Bsp. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung oder Portokosten für die Übersendung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese event. anfallenden Gebühren kommen noch zusätzlich zu den Grundgebühren hinzu.
- In den Gebühren sind ebenfalls nicht die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.
ODER
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