Folgende Unterlagen sind zur Beantragung vorzulegen:
gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
Verkehrszentralregisterauskunft (VZR - Punkte in Flensburg) nicht älter als 3 Monate
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. zum Abruf) speziell für rote Kennzeichen
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch den Zoll (» Formulare)
ggf. Vollmacht (» Formulare / Hinweise)
Zu beachten ist noch:
jedes Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und zu jedem Fahrzeug ist ein technisches Dokument vorzulegen, woraus u.a. die Fahrzeug-Ident.-Nr., Erstzulassung, Fahrzeugart, Hubraum usw. hervorgeht (z. Bsp. alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein, Gutachten oder Datenbestätigung etc.)
Gutachten eines a.a.S. nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung), sofern das Fahrzeug nicht bereits mit einem H-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen) zugelassen ist bzw. war
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, o.ä.) für jedes Kfz
Gebühr: 118,20 € (befristete Erteilung) (» Hinweise)
Hinweise:
ODER
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