Der Stadtrat hat im September und Oktober 2015 die unbefristete Weitergeltung
beschlossen.
Die Bekanntmachungen erfolgten gemäß § 85 Bauordnung (BauO) und §§ 8 und 9 Kommunalverfassungsgesetz (KVG) des Landes Sachsen-Anhalt im Amtsblatt 01/2016 vom 19. Dezember 2015.
Der Stadtrat hat im September und Oktober 2015 die unbefristete Weitergeltung
beschlossen.
Die Bekanntmachungen erfolgten gemäß § 85 Bauordnung (BauO) und §§ 8 und 9 Kommunalverfassungsgesetz (KVG) des Landes Sachsen-Anhalt im Amtsblatt 01/2016 vom 19. Dezember 2015.
Mit der Gestaltungsfibel Zerbster Straße hat der Stadtrat bereits 2010 sowohl den Eigentümern und Nutzern als auch der Verwaltung Empfehlungen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes gegeben.
Die Gestaltungsfibel versteht sich als Handreichung für ein einheitliches Gestaltungskonzept für private Möblierung und Werbeanlagen im öffentlichen Raum. Ziel ist es, auf die Nutzungsansprüche einzugehen und gleichzeitig das einheitlich gestaltete und denkmalgeschützte Ensemble zu erhalten.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de