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BAföG / AFBG (Meister-BAföG) / Gastschulangelegenheiten

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BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz

Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

Ob die angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von folgenden Kriterien abhängig:
    ► Ist die Ausbildung förderungsfähig?
    ► Sind die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt?
    ► Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des
        Ehegatten und der Eltern gedeckt?

AFBG – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Das sog. „Meister-BAföG“ begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d.h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Gastschulangelegenheiten

Die Erhebung von Gastschulgeld erfolgt auf der Grundlage des § 70 Abs. 2 und des § 66 Abs. 4 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die Gastschulbeitragsverordnung regelt die Höhe der durch die Landkreise zu zahlenden Pauschalen. Grundlage für die Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler an den Berufsbildenden Schulen oder einer Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt eines Gastkreises ist die Genehmigung des entsendenden Kreises. Über die Aufnahme eines auswärtigen Schülers an einer Sonderschule entscheidet die Schulbehörde.

Mit BAföG Digital den Antrag online erstellen und verschicken.

www.bafög-digital.de 

Erklärvideo

Kontakt

BAföG
Amt für Ausbildungsförderung
Zerbster Strasse 4
06844 Dessau-Roßlau

0340 / 2 04 23 40 oder 2 04 24 40
0340 / 2 04 269 29 40
schulamt@dessau-rosslau.de

Sprechzeiten

Dienstag
08.00 – 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.00 – 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr

weitere Termine nach Vereinbarung

Ansprechpartner

Sb BAföG / AFBG A-M     Frau Laaß
0340 204–2440

Sb BAföG / AFBG N-Z und Gastschulangelegenheiten     Frau Erfort-Schmidt
0340 204–2340