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Schulentwicklungsplanung

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Schulentwicklungsplanung

Gemäß § 22 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt soll die Schulentwicklungsplanung die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes im Lande und den Planungsrahmen für einen auch langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen. Schulen in freier Trägerschaft sind im Plan ebenfalls darzustellen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen Schulentwicklungspläne für ihr Gebiet auf.

Hier können sie Einsicht in die derzeit geltenden Schulentwicklungspläne für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der Stadt Dessau-Roßlau nehmen:

Schulentwicklungsplanung für berufsbildende Schulen im Planungszeitraum 2024/2025 bis 2028/2029

 

Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2026/2027

Die erste Fortschreibung beinhaltet die folgenden Schwerpunkte:

  1. Abbildung der aktualisierten Schülerzahlenprognosen für die Standorte der Gymnasien "Philanthropinum" und "Walter Gropius",
  2. Information und Verfahrensweise bezüglich der Fortschreibung zur Standortentscheidung der Förderschule für Geistigbehinderte "Regenbogenschule",
  3. Anpassung der voraussichtlichen Fertigstellung der Generalsanierung Grundschule Tempelhofer Straße,
  4. Anpassung der voraussichtlichen Fertigstellung der Generalsanierung Sekundarschule an der Biethe / Haus 1 in der Goethestraße

Die zweite Fortschreibung beinhaltet die Änderungen der Schulbezirke der Dessau-Roßlauer Grundschulen

Die Anlage A beinhaltet die Darstellung der Änderungen der Schulbezirke der Grundschulen

  1. Tempelhofer Straße
  2. "Kreuzberge"
  3. "Geschwister Scholl"
  4. "An der Heide"

Die Anlage B beinhaltet die Darstellung der Änderungen der Schulbezirke der Grundschulen

  1. Waldstraße
  2. Grundschule mit kooperativem Ganztagsangebot Meinsdorf
  3. Rodleben

 


Schulbezirke / Schuleinzugsbereiche

Gemäß § 41 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt legt der Schulträger mit Zustimmung der Schulbehörde für Grundschulen und Sekundarschulen Schulbezirke fest. Für andere allgemeinbildende Schulen (z. B. Gemeinschaftsschulen) kann der Schulträger mit Zustimmung der Schulbehörde Schuleinzugsbereiche festlegen. Die Bildung von Schulbezirken dient der gleichmäßigen Verteilung der Schüler auf die vorhandenen Schulen. Die Schulpflicht kann somit nicht an jeder beliebigen Schule erfüllt werden. Die untere Schulbehörde kann Ausnahmen von der Verpflichtung, die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk der Schüler wohnt, zulassen. (Antragstellung seitens der Eltern beim Landesschulamt Dessau-Roßlau mit Sitz in der Nantegasse 6, 06844 Dessau-Roßlau)

Satzung über die Festlegung der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für die allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft der Stadt Dessau-Roßlau:

 

Achtung * * * Achtung * * * Achtung * * * Achtung * * * Achtung * * * Achtung *

Mit Stadtratsbeschluss vom 13.. Dezember 2023 wurde die 4. Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Dessau-Roßlau analog der 2. Fortschreibung beschlossen.  

Die Satzungsänderung tritt zum Schuljahr 2024/2025 in Kraft.


Kontakt

Amt für Bildung und Schulentwicklung
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

0340 204-2040
0340 204-269 2940
schulamt@dessau-rosslau.de