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Wohnberechtigungsscheine

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Wohnberechtigungsscheine

Wohnungen, die mit Wohnungsbaufördermittel neu errichtet oder saniert wurden, dürfen an Wohnungssuchende nur zum Gebrauch überlassen werden, wenn vor Abschluss des Mietvertrages ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) von den künftigen Mietern dem Vermieter übergeben wurde.

Wohnberechtigungsscheine werden auf Antrag nach vorangegangener Einkommensprüfung durch das Amt für Soziales und Integration erteilt.

Erforderliche Unterlagen:
Neben dem ausgefüllten Antrag ggf. erforderlich:   Verdienstbescheinigung

  • Rentenbescheid/e
  • Arbeitslosengeld -/ Arbeitslosengeld II-Bescheide
  • Sozialhilfebescheid
  • Einkommenssteuerbescheid
  • Schwerbehindertenausweis
  • Pflegegeldbescheid
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Vollmacht oder Betreuerausweis   

Gebühr:
Auf der Grundlage der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt ( AllGO-LSA) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,30 EUR erhoben.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII sind gebührenbefreit.  

Hinweis:
Je nach Förderrichtlinie kann gegenwärtig eine Überschreitung der Einkommensgrenze um bis zu 20 Prozent, bei einzelnen Förderprogrammen der letzten Jahre um bis zu 60 Prozent zulässig sein.

Anschrift und Öffnungszeiten

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau

0340 204-2691764
wohngeldbehoerde@dessau-rosslau.de

Dienstag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr - 16.00 Uhr
(nur Rathaus Dessau)
sowie nach Vereinbarung

Ansprechpartner

Zimmer: 212

0340 204-2564

Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden