Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (§ 1 Abs. 1 Gewerbeordnung, GewO).
Dazu zählen namentlich die in den Anlagen A und B der Handwerksordnung (HWO) bezeichneten Gewerbe, aber auch
Besonders überwachungsbedürftige Gewerbe sind unter § 38 GewO aufgelistet.
Die Erstattung der Gewerbeanzeige ersetzt in keinem Fall eine womöglich anderweitig erforderliche Erlaubnis.
Der Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO) - Gewerbeanmeldung.
Das gleiche gilt, wenn
Die Gewerbemeldungen sind formgebunden und es sind folgende Formulare zu verwenden:
Weiterhin sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Die Weiterleitung der Gewerbemeldung an andere Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 14 Abs. 9 GewO) entbindet den Anzeigepflichtigen nicht von seiner Pflicht, sich selbst mit diesen Behörden in Verbindung zusetzen.
Gebührenrahmen: 15,00 € bis 60,00 €
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gewerbeabteilung
Postfach 1425
06813 Dessau-Roßlau
0340 204-1435, -1335
0340 204-2936
ordnungsamt@dessau-rosslau.de
www.dessau-rosslau.de
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