Zusätzlich bei noch bestehendem Dienstverhältnis
Zusätzlich bei bereits beendetem Dienstverhältnis
Die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis sollte möglichst innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgen. Nach Ablauf der Zweijahresfrist muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung (ohne erneute Ausbildung) abgelegt werden.
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