Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wer diese erworben und nicht wieder verloren hat. Diesbezüglich sind die Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetze in der jeweiligen Fassung zu beachten.
In diesem Zusammenhang werden folgende Dokumente erstellt:
Die Stadt Dessau-Roßlau ist zuständig für deutsche Staatsangehörige. Weitere Voraussetzung ist die Hauptwohnsitznahme in Dessau-Roßlau. Der Antrag kann schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden.
Die Gebühren variieren je nach Dokument zwischen 5,00 und 255,00 Euro.
Um Ihre Einbürgerungsberechtigung zu prüfen, vereinbaren Sie einen Termin bei der Staatsangehörigkeitsbehörde.
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Einbürgerungsantrag online über das OZG zu stellen.
Je Antragsteller beträgt die Gebühr 255,00 Euro. Sie ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, das mit eingebürgert wird, auf 51,00 Euro.
Unter Namensänderung ist jede Veränderung eines Namens zu verstehen, also sowohl der Austausch des Namens gegen einen anderen als auch die bloße Abänderung des bisherigen Namens im Lautbestand oder in der Schreibweise. Ein Vorname/Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt.
Die Stadt Dessau-Roßlau ist zuständig für deutsche Staatsangehörige bzw. Personen mit besonderem Status. Weitere Voraussetzung ist die Hauptwohnsitznahme in Dessau-Roßlau. Der Antrag kann schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden.
Die Kosten für eine Vornamensänderung betragen zwischen 5,00 und 275,00 Euro, für eine Familiennamensänderung 5,00 bis 1050,00 Euro.
Weitere Informationen finden Sie Hier.
Rathaus (Neubau)
1. Obergeschoss
Raum 148
Frau Jeschke
jutta.jeschke@dessau-rosslau.de
0340 204 1233
Frau Gebauer
andrea.gebauer@dessau-rosslau.de
0340 204 1133
Raum 141
Frau Engels
arevik.engels@dessau-rosslau.de
0340 204 1433
Herr Hufnagel
heiko.hufnagel@dessau-rosslau.de
0340 204 2631