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Altlasten

Bei Altlasten im bodenschutzrechtlichen Sinn handelt es sich um Altablagerungen und Altstandorte, durch die eine schädliche Bodenveränderung entstanden ist oder von denen eine Gefahr für den Boden, Gewässer und die Bevölkerung ausgeht. So zumindest die verkürzte Wiedergabe der Definition aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz. Was verbirgt sich aber dahinter?

Altablagerungen sind beispielsweise alle ehemaligen sogenannten „Bürgermeisterkippen“. Hier wurden vor dem Jahr 1990 ein breites Spektrum an Abfällen aus Haushalten, sowie Bauschutt und Aschen entsorgt. Dazu wurden meist kleinräumige ehemalige Abbaustellen von Kies und Sand durch die Bevölkerung und kleinere Betriebe mit Abfällen verfüllt, und anschließend mit Erde abgedeckt. Im Allgemeinen wurden keine oder zumindest nur in ganz geringem Umfang Abfälle abgelagert, die nachhaltig den Boden oder das Grundwasser schädigen könnten. Zu den Altlablagerungen gehören aber auch die ehemaligen offiziellen Deponien, die noch vor dem Jahr 1990 stillgelegt wurden.

Als Altstandorte werden all jene ehemaligen Flächen und Grundstücke bezeichnet, auf denen gewerbsmäßig mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde oder solche Stoffe gelagert wurden. Weiterhin muss diese Nutzung noch vor 1990 eingestellt worden sein. Dabei spielt es keine Rolle, wann konkret die Nutzung erfolgte. Beispielsweise gelten die ehemaligen Kleintankstellen, die bis zum Ende des zweiten Weltkrieges betrieben wurden genauso als Altstandort wie auch die großen Industrie- und Gewerbebetriebe der DDR-Zeit, die im Zuge der politischen Wende geschlossen und stillgelegt wurden. Obwohl viele dieser Flächen auch heute noch industriell und gewerblich genutzt werden, gelten diese Flächen als Altlasten oder Altlastverdachtsflächen, da die heutige Nutzung nicht immer der früheren Nutzung entspricht.
Der Umweltschutz vor 1990 wurde sehr stiefmütterlich behandelt. Darüber hinaus waren einige Gefahrstoffe nicht bekannt und durch Havarien oder unsachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen kann es möglich sein, dass es auf diesen Grundstücken schädliche Bodenveränderungen entstanden sind oder gar das Grundwasser verunreinigt wurde. In einigen Bereichen ist dies leider auch geschehen.

Im Weiteren gehören zu den Altlasten auch alle ehemalig militärisch genutzten Flächen, die entweder von der Wehrmacht, der Nationalen Volksarmee oder den sowjetischen Streitkräften genutzt wurden. Im Militärbereich spielte vor 1990 der Umweltschutz eine noch geringere Rolle als in der Industrie und im Gewerbe. Natürlich ist das Spektrum der gehandhabten umweltgefährdenden Stoffe deutlich geringer, dafür wurde aber teilweise noch weniger sorgsam damit umgegangen. Auch hier kam es in einigen Bereichen zur Verunreinigung des Bodens und auch des Grundwassers.

Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten nahm der Umweltschutz, und damit auch der Schutz des Bodens und des Grundwassers, sprunghaft an Bedeutung zu. Seither kümmerte und kümmert sich das Amt für Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet auch um die Erfassung und gegebenenfalls Sanierung der Altlasten. Dazu wurden in einem ersten Schritt alle Altablagerungen und Altstandorte erfasst und in einem Altlastenkataster verzeichnet. Anschließend erfolgte eine Bewertung sämtlicher Verdachtsflächen und je nach Erforderlichkeit dann Untersuchungen und Sanierungen. Die Untersuchung und Sanierung dauert teilweise bis zum heutigen Tag, für manche Vorhaben ist derzeit auch noch kein Ende der Sanierungsarbeiten abzusehen.

Derzeit sind im gesamten Stadtgebiet 266 Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen bekannt und im Altlastenkataster verzeichnet. Auf Antrag erteilt die Stadt Dessau-Roßlau Auskünfte aus dem Altlastenkataster an diejenigen, die ein berechtigtes Interesse an einer solchen Auskunft haben und dieses Interesse auch nachweisen. Sofern das beantragte Grundstück im Altlastenkataster verzeichnet ist erfolgt auch eine zusammenfassende Darstellung aus welchem Grund die Aufnahme in das Kataster erfolgte und welche Maßnahmen bisher erfolgten oder noch erfolgen müssen. Ein berechtigtes Interesse hat in der Regel der Grundstückseigentümer oder ein von ihm Bevollmächtigter oder jeder andere, der eine Zustimmung des Grundstückseigentümers über die Einholung derartiger Informationen schriftlich vorlegt.

Die Aufgabe des Amtes für Umwelt- und Naturschutz lässt sich in Bezug auf die Altlastenproblematik im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen
• Ermittlung von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und dahingehender Verdachtsflächen
• Führen und Aktualisieren des Altlastenkatasters sowie die Auskunftserteilung
• Beauftragung, Anordnung und Überwachung von Erkundungs-, Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen
• Abgabe von Stellungnahmen zu Sanierungsmaßnahmen des Bundes oder des Landes in Dessau-Roßlau sowie zu sämtlichen Bau- und Bauplanungsvorhaben innerhalb des Stadtgebietes.

Wenden Sie sich zu allen Fragen rund um das Thema Altlasten sowie hinsichtlich der Auskunftserteilung aus dem Altlastenkataster bitte an das Amt für Umwelt- und Naturschutz, Tel.:  0340/204-1383, Fax: 0340/204-2983 oder per E-Mail: Andreas.Haensch@dessau-rosslau.de.  

 

 

 

 

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