Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach den Vorschriften des Vierten Kapitels des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) stellt den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher.
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen, die
und
Kinder bzw. Eltern der Anspruchsberechtigten werden nicht zum Unterhalt herangezogen. Verfügen Kinder oder Eltern jedoch über ein jährliches Gesamteinkommen in Höhe von 100.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Der monatliche Bedarf der Grundsicherung umfasst unter anderem
Darüber hinaus können in begründeten Fällen einmalige Beihilfen gewährt werden.
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau
0340 / 204 20 50
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de
Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)
grundsicherung.sgb12@dessau-rosslau.de
0340 / 204 269 2558
Altersrentner
+ Nachnamen A - K:
Zimmer: 106 (1. Obergeschoß)
0340 / 204 1458
+ Nachnamen L - V:
Zimmer: 106 (1. Obergeschoß)
0340 / 204 2194
+ Nachnamen W - Z, ausländische Renten:
Zimmer: 108 (1. Obergeschoß)
0340 / 204 1356
EU-Rentner
+ Nachnamen A - K:
Zimmer: 110 (1. Obergeschoß)
0340 / 204 2850
+ Nachnamen L - V:
Zimmer: 110 (1. Obergeschoß)
0340 / 204 2058
+ Nachnamen W - Z, ausländische Renten:
Zimmer: 108 (1. Obergeschoß)
0340 / 204 1356
Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden