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Stadtplanung

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Aufgaben der Stadtplanung

Aufgaben der Stadtplanung

Die Stadtplanung beschäftigt sich mit den baulich-räumlichen Strukturen in der Stadt.
Darauf aufbauend erarbeitet sie Planungskonzepte mit dem Ziel der Konfliktminimierung unter Abwägung aller relevanten Interessen. Sie ordnet sowohl die öffentliche als auch die private Bautätigkeit in der Stadt und hat eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende und sozial gerechte Bodennutzung zu gewährleisten.

Die städtebauliche Bauberatung und die Auslobung von städtebaulichen Wettbewerben gehören u. a. zum Aufgabenspektrum.

Stadtplanung orientiert sich vor allem am Leitbild der Nachhaltigkeit, das u. a. in den Aalborg Commitments festgeschrieben ist.

"Wir haben die Vision integrativer, prosperierender, kreativer und zukunftsfähiger Städte und Gemeinden, die allen Einwohnerinnen und Einwohnern hohe Lebensqualität bieten und ihnen die Möglichkeit verschaffen, aktiv an allen Aspekten urbanen Lebens mitzuwirken".

Auszug aus den Aalborg Commitments, der Konferenzerklärung der 4. Konferenz zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden, Aalborg (Dänemark), 11. Juni 2004


Instrumente der Stadtplanung

Die wichtigsten Instrumente der kommunale Stadtplanung zur Steuerung der Bodennutzung sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) für das gesamte Stadtgebiet sowie der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für ein Teilgebiet der Gemeinde.

Die Gemeinden stellen die Bauleitpläne in einem förmlichen Verfahren auf, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen werden die Bürger durch Öffentlichkeitsbeteiligungen unterrichtet und erhalten so Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Rechtswirksame Bebauungspläne sind, wie auch weitere städtebauliche Satzungen und örtliche Bauvorschriften, kommunales Ortsrecht, das nach der Beschlussfassung im Stadtrat mit seiner in Dessau-Roßlau ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt in Kraft tritt. Zu den Städtebaulichen Satzungen, die in der Gemeinde gelten, gehören u. a. Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Sanierungssatzungen und Abrundungssatzungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Stadt Dessau-Roßlau beim Kauf von Grundstücken im Stadtgebiet ein Vorkaufsrecht zu.

Das Baulandkataster dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an einer Schließung von Baulücken im Innenbereich, um den Außenbereich zu schonen.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de

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