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Baumschutz

Baumschutzsatzung

Die Baumschutzsatzung der Stadt Dessau-Roßlau vom 1. August 2010 regelt den Umgang mit Bäumen, Großsträuchern (>3m) und Hecken (länger als 10m).
Im Geltungsbereich dieser Satzung sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung der Schutzobjekte bzw. deren Schutzeinrichtungen führen können.
Die Baumschutzsatzung gilt auch für private Grundstücke.
Den vollständigen Wortlaut finden Sie hier als Datei, mit Anlage 1, Anlage 2 und auf den Seiten der Stadt Dessau-Roßlau.

Baumfällung

Baumfällungen richten sich nach der Baumschutzsatzung, nicht alle Baumarten stehen unter Schutz, In der Anlage 1 finden Sie eine Ausschussliste. Zu den nicht geschützten Baumarten gehören Birken, Hybrid-/ Pyramidenpappeln, Robinie, Fichte und Lebensbäume, die vollständige Liste finden Sie hier.

Anträge auf Fällgenehmigung sind beim Amt für Umwelt- und Naturschutz Herrn Lehmann unter 0340 204-1683 oder per Email: Frank.Lehmann@dessau-rosslau.de   zu stellen.

Waldbrandstufen

Waldbrände können das komplizierte Ökosystem Wald für viele Jahre empfindlich stören oder ganz vernichten und damit neben ökologischen auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden führen. Jedes Jahr werden viele Hektar Wald durch Brände zerstört. Deshalb bedarf Waldbrandschutz der aktiven Mitwirkung der zuständigen Behörden, Waldbesitzer und aller Bürger.
Der Waldbrandschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden verhindern sollen. Dazu zählen insbesondere die Festlegung von Waldbrandgefahrenstufen, das Anlegen von Wundstreifen und die Überwachung der Wälder bei Brandgefahr.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) veröffentlicht von März bis Oktober im Internet den Waldbrandgefahrenindex (WBI). Der WBI beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1 = sehr geringe Gefahr (grün) bis 5 = sehr hohe Gefahr (rot). Der WBI dient den verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr sowie zur Ausgabe von Warnungen.

Die aktuelle Waldbrandstufe finden Sie unter: http://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html oder mit einem Smartphone und dem App: „Waldbrandgefahr Sachsen-Anhalt“.

Anwendung von Streusalz

Der regelmäßige Einsatz von Streusalz kann am Straßenrand wachsende Pflanzen, z.B. Straßenbäume und Sträucher schädigen. Das mit dem Schmelzwasser versickerte Streusalz kann sich in Straßenrandböden über viele Jahre anreichern. Schäden an der Vegetation zeigen sich daher erst oft zeitverzögert. Bei einem überhöhten Salzgehalt im Boden werden wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen und die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch die Pflanzen erschwert. Feinwurzeln von Bäumen sterben ab, so dass die lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen (Mykorrhiza) leidet.
Die Schäden sind im Allgemeinen umso gravierender, je näher die Pflanzen an den Straßen und Wegen stehen. An vielen Straßen in Dessau wurden Linden oder Kastanien angepflanzt. Diese Baumarten sind salzempfindlich und daher besonders gefährdet.

Die Rutschgefahr auf den Gehwegen vor dem eigenen Grundstück sollte am besten umweltfreundlich: mit Schneeschieben und Ausstreuen salzfreier, abstumpfender Streumittel wie Split, Sand oder Granulat beseitigt werden.
Entsprechend der Winterdienstsatzung der Stadt Dessau-Roßlau vom 20.12.2010 mit 2. Änderung vom 01.01.2012 § 2 Abs.1, sind für Gehwegbereiche (außer Fußgängerüberwege) abstumpfende Mittel und kein Streusalz zu verwenden.

Es ist daher von einem Einsatz von Streusalz, im Interesse der Umwelt, insbesondere der Straßenbäume, generell abzusehen.

Wegweiser

Amt für Umwelt- und Naturschutz

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Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau

0340 204-2083
0340 204-2692083
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