A+ A-

Bestattungskosten

Startseite / Gesundheit & Soziales / Soziale Hilfen / Bestattungskosten

Bestattungskosten

Die Kosten einer Bestattung werden gemäß  § 74 des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch(SGB XII) gewährt, soweit es dem zur Kostentragung Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die nach Anrechnung vorrangig einzusetzender Mittel (z. B. Nachlass) verbleibenden Aufwendungen einer schlichten, aber würdevollen Bestattung aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen.

Bestattungskosten werden auf Antrag übernommen. 

Wer ist zuständig?

Wer ist zuständig?

Grundsätzlich ist die Gemeinde zuständig, die für die Verstorbene oder den Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe gezahlt hat. In anderen Fällen fällt die Zuständigkeit an die Gemeinde, die Sterbeort ist.

Wem können Bestattungskosten bewilligt werden?

Wem können Bestattungskosten bewilligt werden?

Bestattungskosten können bewilligt werden, wenn

  1. die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen ist,
  2. die / der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat,
  3. der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen und
  4. es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bestattungsauftrag und - rechnung
  • Gebührenbescheid des Ordnungsamtes
  • Gebührenbescheid des Friedhofsamtes

  • Testament / Erbvertrag
  • Sterbeurkunde / Stammbuch
  • Verzeichnis des Nachlasses, insbesondere

    • Sparbücher
    • Girokontoauszüge der / des Verstorbenen (3 Monate)
    • Lebens- / Sterbeversicherungen

  • Nachweise über das Einkommen und Vermögen des Antragstellers (z. B. Einkommensnachweise der letzten 3 Monate)
  • Nachweise über Belastungen des Antragstellers wie

    • Miete
    • Versicherungen
    • Werbungskosten
    • Kreditverpflichtungen

  • Angaben über weitere Angehörige der / des Verstorbenen

Anschrift und Öffnungszeiten

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration

Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau

0340 / 204 20 50  
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de

Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen für Menschen mit Behinderungen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Zentrales Informationsbüro "Leben und Wohnen im Alter mit Behinderung"
  • Schuldnerberatung

Kontakte und Ansprechpartner

Nachnamen A - Z
Zimmer: 117 (1. Obergeschoss)  
0340 / 204 1257

0340 / 204 269 1759

bestattungskosten@dessau-rosslau.de

Fahrstühle sind vorhanden.