Die Kosten einer Bestattung werden gemäß § 74 des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch(SGB XII) gewährt, soweit es dem zur Kostentragung Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die nach Anrechnung vorrangig einzusetzender Mittel (z. B. Nachlass) verbleibenden Aufwendungen einer schlichten, aber würdevollen Bestattung aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen.
Bestattungskosten werden auf Antrag übernommen.
Grundsätzlich ist die Gemeinde zuständig, die für die Verstorbene oder den Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe gezahlt hat. In anderen Fällen fällt die Zuständigkeit an die Gemeinde, die Sterbeort ist.
Bestattungskosten können bewilligt werden, wenn
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau
0340 / 204 20 50
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de
Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)
Nachnamen A - Z
Zimmer: 117 (1. Obergeschoss)
0340 / 204 1257
0340 / 204 269 1759
bestattungskosten@dessau-rosslau.de
Fahrstühle sind vorhanden.