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Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

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Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Neuzulassung)

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • bei Firma (juristischen Peronen) Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Papier - Certificate of Conformity)
    oder ggf. Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. zum Abruf)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch den Zoll (» Formulare)
  • ggf. Vollmacht » bei Firma vom Geschäftsführer ausgestellt (» Formulare / Hinweise)
  • ggf. Einverständniserklärung » bei einer GbR ausgefüllt und unterschrieben von allen Gesellschaftern (» Formulare)
  • ggf. Einverständniserklärung der/des Eltern/Vormundes » bei minderjährigen Halter/innen (» Formulare)
  • Grundgebühr: 27,60 € - 31,50 € (» Hinweise unter 3. u. 4.)



Hinweise:

  1. Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
  2. Sollten Sie noch minderjährig sein, ist mit dem Zulassungsantrag die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter mit ihrem Ausweis vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter sollte bei der Beantragung anwesend sein.
  3. Die Grundgebühren enthalten keine Kosten für z. Bsp. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung oder Portokosten für die Übersendung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese event. anfallenden Gebühren kommen noch zusätzlich zu den Grundgebühren hinzu.
  4. In den Gebühren sind ebenfalls nicht die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.