Das Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA), welches am 1. Oktober 2008 in Kraft trat, bietet grundsätzlich Zugang zu allen amtlichen Informationen der Stadt Dessau-Roßlau. Das Gesetz ermöglicht den freien, an keine weiteren Voraussetzungen gebundenen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Landes. Hintergrund ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Staat und Verwaltung durch mehr Transparenz zu stärken.
Gebühr
Bearbeitung
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Antragstellung
Rechtsgrundlage
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