Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles sind im Standesamt Dessau-Roßlau Frau Horner und Frau Malcher, Zimmer 285.
Die Anzeige der Sterbefälle erfolgt in der Regel durch das beauftragte Bestattungsinstitut.
Dienstag
08.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr
Für die Abholung von Urkunden für Neugeborene gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr