A+ A-

Informationen zum Reisepass (ePass)

Informationen zu Antragstellung · notwendige Unterlagen · Bearbeitungszeit und Kosten · Gültigkeit · Passanerkennung · ePass für Kinder · Verlust · Rechtsgrundlagen

Antragstellung
Die Antragstellung im Bürgeramt kann nur persönlich erfolgen, da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abnahme der Fingerabdrücke notwendig ist (zur Abholung können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen).

Sie müssen vorab keinen Antrag ausfüllen, er wird in Ihrem Beisein maschinell erstellt.

notwendige Unterlagen

  • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild nach den neuen Foto-Richtlinien für ePässe -> ePass - Foto-Mustertafel
  • Geburtsurkunde
  • bisheriger Reisepass bzw. aktuelles Personaldokument
  • Gebühr 70,00 EUR ab 24 Jahre bzw. 37,50 EUR bis zum 24. Lebensjahr (zu zahlen bei Antragstellung)

Weitere Informationen
N E U : In Deutschland werden seit 1. März 2017 neue Reisepässe der Generation 3.0 ausgestellt. "Alte" Reisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Kinder können nicht mehr im Elternpass eingetragen werden.
 

  • Bearbeitung und Kosten
    Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Für kurzfristig Verreisende besteht die Möglichkeit einen Express-Pass (102,- EURO) zu beantragen. Außerdem kann für Vielreisende ein Reisepass mit 48 Seiten (82,- EURO) erstellt werden.
  • Gültigkeitsdauer
    Pässe haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Bei Personen, die unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich, es muss immer neu beantragt werden.
  • Passanerkennung
    Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente von ihm anerkannt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig bei den Reiseunternehmen, den diplomatischen Vertretungen oder beim Auswärtigen Amt in Berlin über die gültigen Einreisebestimmungen. -> Auswärtiges Amt - Länder- und Reiseinformationen - Für Grenzüberschreitungen im Bereich der EU wird der Personalausweis als Reisedokument anerkannt.
  • ePass für Kinder
    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern muss die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem die alleinige Sorge übertragen wurde. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen.
  • Verlust
    Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Reisepasses ist unverzüglich bei der Meldebehörde anzuzeigen.
  • Rechtsgrundlage
    Passgesetz

Kontakt

Stadt Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Bürgerbüro 

0340 204-1031
0340 204-1131

Bürgeramt, Seiteneingang am Rathaus

0340 204-1733
0340 204-1833
0340 204-1933
0340 204-2133
0340 204-2233
0340 204-2333
0340 204-2433
0340 204-2533
0340 204-2633
0340 204-2733

0340 204-269 2033
buergeramt@dessau-rosslau.de

Sprechzeiten

Montag:
08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:
08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr

Samstag*:
08.00 - 12.00 Uhr
*Öffnung nur jeden 1. Samstag im Monat für einen terminfreien Sprechtag.

Die Stadt Dessau-Roßlau arbeitet nach Terminabsprache und bittet daher die Bürgerinnen und Bürger, sich rechtzeitig einen passenden Zeitpunkt zur Vorsprache innerhalb der Öffnungszeiten zu organisieren. Das gilt für alle Gebäude der Stadtverwaltung gleichermaßen.

Das Bürgeramt Dessau teilt mit, dass es im IV. Quartal 2024 an jedem zweiten Samstag im Monat für die Bürger ohne Terminvergabe geöffnet hat. Dies betrifft folgende Samstagsöffnungen: 12. Oktober, 9. November und 14. Dezember

https://terminvereinbarung.dessau-rosslau.de/tvweb/ 

In Abhängigkeit von den täglichen personellen Ressourcen werden zusätzlich auch terminfreie Tickets vergeben. Eine Annahme ohne Terminbuchung erfolgt ausschließlich bis 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit; Bürger ohne Terminbuchung haben auch keinen Anspruch darauf, am Tag der Vorsprache bearbeitet zu werden.