Informationen zu Antragstellung · notwendige Unterlagen · Bearbeitungszeit und Kosten · Gültigkeit · Passanerkennung · ePass für Kinder · Verlust · Rechtsgrundlagen
Antragstellung
Die Antragstellung im Bürgeramt kann nur persönlich erfolgen, da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abnahme der Fingerabdrücke notwendig ist (zur Abholung können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen).
Sie müssen vorab keinen Antrag ausfüllen, er wird in Ihrem Beisein maschinell erstellt.
notwendige Unterlagen
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild nach den neuen Foto-Richtlinien für ePässe -> ePass - Foto-Mustertafel
- Geburtsurkunde
- bisheriger Reisepass bzw. aktuelles Personaldokument
- Gebühr 60,00 EUR ab 24 Jahre bzw. 37,50 EUR bis zum 24. Lebensjahr (zu zahlen bei Antragstellung)
Weitere Informationen
N E U : In Deutschland werden seit 1. März 2017 neue Reisepässe der Generation 3.0 ausgestellt. "Alte" Reisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Kinder können nicht mehr im Elternpass eingetragen werden.
- Bearbeitungszeit und Kosten
Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Wochen. Für kurzfristig Verreisende besteht die Möglichkeit einen Express-Pass (92,- EURO) zu beantragen. Außerdem kann für Vielreisende ein Reisepass mit 48 Seiten (82,- EURO) erstellt werden.
- Gültigkeitsdauer
Pässe haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Bei Personen, die unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich, es muss immer neu beantragt werden.
- Passanerkennung
Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente von ihm anerkannt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig bei den Reiseunternehmen, den diplomatischen Vertretungen oder beim Auswärtigen Amt in Berlin über die gültigen Einreisebestimmungen. -> Auswärtiges Amt - Länder- und Reiseinformationen - Für Grenzüberschreitungen im Bereich der EU wird der Personalausweis als Reisedokument anerkannt.
- ePass für Kinder
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern muss die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem die alleinige Sorge übertragen wurde. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen.
- Verlust
Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Reisepasses ist unverzüglich bei der Meldebehörde anzuzeigen.
- Rechtsgrundlage
Passgesetz