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Arten- und Biotopschutz

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Arten- und Biotopschutz

Biotopschutz

Ohne geeignete Lebensräume ist für bedrohte Arten kein Überleben möglich. Durch menschliches Handeln wie Landwirtschaft und Bergbau wurden der Natur viele Lebensräume entzogen. Die Folge ist ein weltweites Artensterben, täglich verschwinden mindestens 10 Tier- und Pflanzenarten. Viele Arten in Deutschland stehen auf der Roten Liste.

Besonders wertvolle oder seltene Biotope sind nach § 30 des BNatSchG geschützt.

Durch § 30 des BNatSchG wird eine Reihe von Biotoptypen pauschal vor erheblichen und nachhaltigen Eingriffen geschützt. Dabei bedarf es nicht der gesonderten Ausweisung als Schutzgebiet. Hierzu zählen u.a.:
Moore, Feuchtwiesen, Quellbereiche, Bruch- und Auenwälder, offene Binnendünen, u.v.m. s. §30 [18 kB].

Kleinere Schutzgebiete können über einen Biotopverbund (Trittsteine) miteinander verbunden werden, um das Überleben einzelner Arten zu ermöglichen. Der BUND Sachsen-Anhalt betreibt ein entsprechendes Projekt für Wildkatzen und versucht dazu geeignete Schutzgebiete zu erwerben.

Vom Aussterben bedrohte Arten

Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen und Biotopkomplexe.
Sie sind wissenschaftliche Fachgutachten, in denen der Gefährdungsstatus für einen bestimmten Bezugsraum dargestellt ist. Sie bewerten die Gefährdung anhand der Bestandsgröße und der Bestandsentwicklung

Rote Listen...

  • dienen der Information der Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation der Arten und Biotope
  • sind als ständig verfügbares Gutachten Argumentationshilfe für raum- und umweltrelevante Planungen
  • zeigen Handlungsbedarf im Naturschutz auf
  • erhöhen den politischen Stellenwert des Naturschutzes
  • sind Datenquelle für gesetzgeberische Maßnahmen und internationale Rote Listen

Eine genaue Aufstellung gefährdeter Tierarten finden hier als Tabelle [447 kB] oder als gedruckte Ausgabe im Landwirtschaftsverlag.

In unserer Auenlandschaft leben noch zahlreiche seltene Amphibienarten (z.B. Frösche und Kröten).
Was Sie zu deren Schutz, besonders im Frühjahr tun können, finden Sie hier.

Gebietsfremde Tiere und Pflanzen (Neophyten)

Zahlreiche nicht heimische Pflanzen (Neophyten) verbreiten sich in Mitteldeutschland und auch in Dessau-Roßlau. Die häufigsten Arten sind die Wasserpest, das Drüsige Springkraut, der Riesen-Bärenklau und der Sachalin-Staudenknöterich. Alle vier Arten sind extrem anpassungsfähig und vermehren sich schnell, schneller als einheimische Arten. Dadurch können Sie einheimische Arten verdrängen und gefährden ganz besonders europäische Schutzgebiete (FFH-Gebiete).

Ähnliche Entwicklungen gibt es bei Tieren

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) ist ein aus Asien eingeschleppter Baumschädling. Von den heimischen Bäumen sind bei uns fast alle Laubholzarten gefährdet. Der Käfer befällt gesunde Bäume und kann diese bei starkem Befall zum Absterben bringen. Es gilt die weitere Verbreitung des Schädlings auf Grundlage des neuen EU-Durchführungsbeschlusses 2015/893 vom 09. Juni 2015 zu verhindern. Der Fund eines Asiatischen Laubholzbockkäfers ist meldepflichtig.
Ausführliche Infos und Fotos zum Laubholzkäfer unter: http://www.lfl.bayern.de/ips/pflanzengesundheit/098565/index.php

Das unabhängige Institut für Umweltschutz (UfU) in Halle betreibt eine Koordinierungsstelle Invasive Neophyten in Schutzgebieten Sachsen-Anhalt. Die Koordinierungsstelle ist unter 0345 2026530 oder
per Email: kontakt@korina.info erreichbar.

Ein Flyer kann als pdf-Datei [2,5 MB] herunter geladen werden.

Was kann der einzelne tun?

Lagern Sie keine Gartenabfälle in der Natur ab, denn von dort breiten sich die Gartenpflanzen in die heimischen Lebensräume aus. Melden Sie Fundorte von Neophyten. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz nimmt Fundmeldungen per Telefon oder E-Mail entgegen. In dem o.g. Flyer sind bereits alle uns bekannten Fundorte eingetragen.

Wegweiser

Amt für Umwelt- und Naturschutz

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