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Vergünstigungen bei Schulfahrten

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Seit 2005 können Eltern und Erziehungsberechtigte deren Familien im Stadtgebiet Dessau-Roßlau wohnen, für die Teilnahme ihres dritten Kindes und jedes weiteren Kindes eine Kostenerstattung bis zu 100,00 € für Schulfahrten an der jeweiligen Schule beantragen. Ab 2018 wird die Bearbeitung federführend im Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau erfolgen.

Anspruchsberechtigt gemäß Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten LSA sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit den Kindern in einem Haushalt lebend für drei Kinder oder mehr Kinder gemäß §§ 1 bis 3 Bundeskindergeldgesetz Kindergeld erhalten. Der Anspruch gilt für Kinder, die jünger als mindestens zwei weitere Kinder der Anspruchsberechtigten sind.

Die Kostenerstattung kann nur gewährt werden, soweit nicht andere staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden oder werden können.

Die Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten LSA sowie die Antragsformulare

Weitere Informationen

Jugendamt
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Herrn Ritzau
0340 204-1551
jugendamt@dessau-rosslau.de