A+ A-

Soziale Dienste/Kinderschutz/Vormundschaft

Startseite / Gesundheit & Soziales / Kinder, Jugend und Familie / Das Jugendamt / Soziale Dienste/Kinderschutz/Vormundschaft

Abt. Soziale Dienste / Kinderschutz / Amtsvormundschaft

Vorrangig setzen sich die sozialpädagogischen MitarbeiterInnen des ASD für Kinder und Jugendliche, Familien und Einzelpersonen in schwierigen familiären Krisen- und Konflikt-situationen ein und versuchen in gemeinsamen Gesprächen mit den Familienmitgliedern spezielle und individuelle Hilfs- und Unterstützungsangebote zu finden und anschließend zu vermitteln. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Der ASD wird auf Wunsch des Klienten, aufgrund eigener Kenntnis oder auf Veranlassung Dritter (z. B. im Auftrag des Familiengerichtes, durch Mitteilung von Nachbarn oder Verwandten, durch Mitteilung von Einrichtungen, Institutionen oder Behörden) tätig.

 

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Dienstags: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstags: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Termine nach Absprache

 

Rathaus Dessau, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau

Außenstelle Rathaus Roßlau, Markt 5, 06862 Dessau-Roßlau

 

 

 

 

Erziehungshilfe

Erziehungshilfe

Erstgespräche, Allgemeine Beratung

Beratung für Kinder / Jugendliche und Eltern in Problemsituationen z. B. bei:

  • Entwicklungsauffälligkeiten,
  • Erziehungsschwierigkeiten,
  • Beziehungsproblemen,
  • Vernachlässigung eines Kindes / Jugendlichen,
  • Anzeichen für körperliche Misshandlung/sexuellen Missbrauch,
  • Schulausbildungsproblemen,
  • Straftatshandlungen, · Verhaltensauffälligkeiten,
  • Schulschwänzen,
  • Suchtproblemen

Beratung in Fragen der Partnerschaft bei Trennung und Scheidung

Beratung zur Umgangsgestaltung Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren Hilfeangebote sowie Abklärung mit den Betroffenen, welche Hilfe als geeignet erscheint, z. B.:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe,
  • Erziehungsberatung,
  • Unterbringung in einer Tagesgruppe,
  • Unterbringung in einer Pflegefamilie,
  • Heimunterbringung sowie betreutes Wohnen,
  • Erziehungsbeistandschaft  

Unterstützung für Alleinerziehende

  • z. B. Hilfe bei Tod oder Krankheit eines alleinerziehenden Elternteils

Vermittlung sowie Weiterverweisung an die jeweiligen Beratungsstellen sowie andere Ämter und Institutionen

Aufbau und Koordinierung eines lokalen Netzwerkes Kinderschutz

Adoption / Pflegekinderwesen

Adoption / Pflegekinderwesen

  • Werbung und Betreuung von Pflegefamilien
  • Begleitung der Kinder und Jugendlichen bei Hilfegewährung
  • Annahme und Bearbeitung von Adoptionsanträgen
  • Beratung von Adoptionsfamilien

Wir suchen SIE
Als Pflegefamilien gelten Pflegeeltern oder Einzelpersonen, die Kinder und Jugendliche in ihrer Familie - außerhalb des Elternhauses- eine befristete oder auf Dauer angelegte Lebensform bieten, eine liebevolle Aufnahme / Unterkunft und Geborgenheit gewähren, sie in ihrer Entwicklung fördern und zur Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern und dem Jugendamt bereit sind.

Wenn SIE Freude am Zusammenleben mit Kindern/Jugendlichen und deren Entwicklung haben, dann ist die „Arbeit“ als Pflegefamilie eine interessante Herausforderung für SIE. Ihre Unterstützung stellt die beste Alternative zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung dar.

SIE sind für uns auch Fachkräfte im Pflegekinderdienst
Das Besondere an der Pflegefamilie als Erziehungshilfe besteht darin, dass die öffentliche Jugendhilfe einen sehr privaten Bereich, nämlich den einer Familie, zur Erfüllung und Unterstützung ihrer Aufgaben nutzt.

Der Pflegekinderdienst findet in der Familie eine gewünschte Nähe für Kinder und Jugendliche und setzt auf familiäre Erfahrungen, Fähigkeiten und Persönlichkeit der Pflegefamilie. Die Tatsache, dass das Jugendamt den Pflegeeltern für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit Vorbereitungsseminare mit Fachreferenten anbietet, um vom Jugendamt als Pflegeperson anerkannt zu werden, macht ihre besondere Stellung als Partner des Jugendamtes deutlich.

Die Unterschiedlichkeit und die Vielfalt von Pflegefamilien ist eine ausdrückliche Stärke des Pflegekinderdienstes. Unter der Voraussetzung einer genügenden Anzahl von gut vorbereiteten Pflegefamilien kann für die verschiedenen Pflegekinder und deren einzelne Bedürfnisse eine geeignete, das Wohl des Kindes entsprechende Pflegefamilie gefunden werden.

IHR Pflegekind
Ein Kind, Jugendlicher oder junger Volljähriger, welches oder welcher nicht in seiner eigenen Familie (Herkunftsfamilie) lebt bzw. aufwächst, sondern zeitweise oder auf Dauer in einer anderen Familie, der Pflegefamilie, ist ein Pflegekind.

Der Aufenthalt des Pflegekindes richtet sich nach dem persönlichen Bedarf. Dies kann z.B. für eine kurze Dauer, über mehrere Monate / Jahre bis hin zur gesamten Kindheit sein. Zielstellung dabei ist vorrangig die Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt.

Da Pflegepersonen nicht zum Unterhalt des Pflegekindes verpflichtet sind, erhalten sie eine monatliche angemessene finanzielle Unterstützung, um auch den Lebensbedarf des Kindes zu decken. Die Kosten sind u. a. für Aufwendungen für Ernährung, Bekleidung, Unterkunft (z. B. Miete, einschließlich Kosten für Heizung, Energie und Reinigung) sowie für Aufwendungen für Körper- und Gesundheitspflege, Hausrat, Bildung (Lern- und Arbeitsmittel), Taschengeld und Freizeit einzusetzen.

An dieser Stelle möchten wir uns auch bei allen Pflegeeltern für ihre bisherige unendliche Geduld, Ausdauer und liebevolle Versorgung und Betreuung unserer Pflegekinder recht herzlich bedanken. 

Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe

  • Beratung und Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher im Strafverfahren
  • Unterstützung des Gerichts bei der Entscheidungsfindung
  • Überwachung bei der Einhaltung von Weisungen und Auflagen, die durch das Gericht festgelegt werden

Informationen zu Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Unterhalt

Informationen zu Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Unterhalt

Beistandschaft, Beurkundung & Unterhalt

Informationen und Unterstützung durch das Jugendamt Dessau-Roßlau

Das Jugendamt unterstützt Eltern, insbesondere Alleinerziehende, bei rechtlichen und finanziellen Fragen rund um Vaterschaft, Sorgerecht und Unterhalt.

 


 

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Beratung und Unterstützung bei Unterhaltsfragen für Elternteile, die allein für ihr Kind sorgen (§ 18 SGB VIII).
  • Begleitung bei der Vaterschaftsfeststellung für Kinder nicht verheirateter Eltern (§§ 18, 52a SGB VIII).
  • Ausstellung eines Negativattests, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist.
  • Beistandschaft: Wir vertreten Ihr Kind bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen – kostenfrei und freiwillig.
  • Beurkundungen, z. B.:

            o Vaterschaftsanerkennung & Zustimmung der Mutter           

            o freiwillige Unterhaltsverpflichtungen           

            o Mutterschaftserklärungen           

            o Gemeinsame Sorge bei nicht verheirateten Eltern           

            o Beurkundungen nach § 1747 Abs. 3 Nr. 2 BGB

 


 

 

Vaterschaft: Warum sie wichtig ist

Eine anerkannte Vaterschaft sichert dem Kind:

  • Unterhalts-, Erb- und Rentenansprüche
  • Gewissheit über seine Herkunft
  • Sicherheit in medizinischen Fragen

Empfehlung: Die Beurkundung sollte möglichst vor oder kurz nach der Geburt erfolgen, um spätere Streitigkeiten und Nachteile beim Unterhalt zu vermeiden.

 


 

So erfolgt die Vaterschaftsfeststellung

  • Freiwillig: Anerkennung durch den Vater und Zustimmung der Mutter – kostenlos beim Jugendamt, Standesamt oder Amtsgericht.
  • Gerichtlich: Wenn keine freiwillige Anerkennung erfolgt, kann das Familiengericht angerufen werden. Das Jugendamt kann das Kind vertreten.



       

      Gemeinsame elterliche Sorge

      Bei nicht verheirateten Eltern hat zunächst die Mutter allein das Sorgerecht.

      Eine gemeinsame Sorge ist durch Sorgeerklärungen möglich, die öffentlich beurkundet werden müssen – z. B. beim Jugendamt (kostenfrei).

      Eine Änderung der gemeinsamen Sorge ist nur gerichtlich möglich. 

       


       

      Erforderliche Unterlagen für eine Beurkundung

      (ggf. mit Übersetzung):

      • Personalausweise (Vorder- und Rückseite) oder Reisepässe + Meldebescheinigung
      • Geburtsurkunden von Mutter, Vater, ggf. Kind • Aufenthaltsnachweise bei ausländischer Beteiligung
      • Mutterpass bei vorgeburtlicher Beurkundung
      • Vaterschaftsanerkennung (falls vorhanden)
      • Unterlagen zu Unterhaltsforderungen (z. B. vom Anwalt oder Jugendamt)
      • Telefonnummer für Rückfragen

      Bei ausländischer Beteiligung kann eine Prüfung nach § 1597a BGB nötig sein.

       


       

      Negativattest / Auskunft aus dem Sorgeregister

      Wird nur der nicht verheirateten Mutter ausgestellt.

      Benötigte Unterlagen:

      • Geburtsurkunde des Kindes (ggf. mit Namensänderungsnachweis)
      • Personalausweis der Mutter (Vorder- und Rückseite)
      • Angaben zu Ehestatus mit dem Kindesvater • Gerichtliche Entscheidungen zum Sorgerecht (falls vorhanden)
      • Telefonnummer für Rückfragen

       

       


         

        Unterstützung durch eine Beistandschaft

        • Ziel: Vaterschaft klären, Unterhalt sichern
        • Für wen: Eltern mit alleiniger Sorge oder wenn das Kind bei einem Elternteil lebt
        • Kosten: Keine
        • Empfehlung: Antragstellung im persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt

        Auch junge Volljährige (bis 21 Jahre) erhalten Hilfe beim Durchsetzen von Unterhaltsansprüchen. -hier ist keine BSS möglich-

         


         

        Benötigte Unterlagen für Beratung oder Unterstützung

        • Geburtsurkunde des Kindes
        • Personalausweis des betreuenden Elternteils
        • Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung (falls vorhanden)
        • Bestehende Unterhaltstitel / Urkunden
        • Ggf. Scheidungsurteil
        • Nachweise zu Einkommen, Ausbildung oder Schulbesuch (ab 16 Jahren)
        • Schriftwechsel mit dem Unterhaltspflichtigen
        • Telefonnummer für Rückfragen

         


         

        Kontakt & Terminvereinbarung

        Bitte senden Sie Ihre Anfrage mit vollständigen Angaben (Name, Anschrift, Anliegen, Name & Geburtsdatum des Kindes) per Post oder E-Mail an:

        beistandschaft@dessau-rosslau.de

        Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen als Anlage im PDF-Format bei.

         


         

        Barrierearme Kurzfassung

        Druckversion

         

        Frühe Hilfen

        Frühe Hilfen

        Frühe Hilfen – Was ist das?

        • sind Angebote, für werdende Eltern, Alleinerziehende und Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr
        • bieten Unterstützung und Hilfe für Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr in allen Lebenssituationen
        • sind leicht zugänglich, freiwillig und ohne förmliche Antragstellung und Antragsverfahren
        • umfassen praktische Hilfe, Beratung, Vermittlung und Begleitung
        • bilden ein Netzwerk der Zusammenarbeit, um Angebote für Eltern und deren Kinder zu planen, weiterzuentwickeln und aufeinander abzustimmen

        Fachstelle Frühe Hilfen

        • Information über Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Stadt Dessau-Roßlau für alle werdenden Eltern und deren Kinder im Alter von 0-3 Jahren
        • Inanspruchnahme des Babywillkommenspaketes (Beantragung des Begrüßungsgeldes und Beratung zu Angeboten der Frühen Hilfen der Stadt Dessau-Roßlau)
        • Durchführung der Begrüßungsbesuche zur Geburt eines Kindes
        • Koordinierung des Netzwerkes Frühe Hilfen und Zusammenarbeit mit allen Netzwerkpartnern der Frühen Hilfen in der Stadt Dessau-Roßlau

        Kontakt:
        Fachstelle Frühe Hilfen
        Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau
        Tel.: 0340 2041282
        E-Mail: fruehe-hilfen@dessau-rosslau.de
        Ansprechpartnerin: Frau Schilling

        WuNDeR-BABY* Familienförderprogramm
        Wissen um den Nachwuchs in Dessau-Roßlau
        Begrüßen/ Angebot/ Besuch/ Information

        Bereich WuNDeR:

        • Vermittlung von Beratungs- und Unterstützungsangebote für Mütter und Ihre Neugeborenen 
        • Aushändigung von Unterlagen des Landes Sachsen-Anhalt zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld, etc.
        • Beratung durch die Koordinatorin des Programms

        Kontakt:
        Städtisches Klinikum Dessau
        Auenweg 38, 06847 Dessau-Roßlau
        Tel.: 0340 5011188
        E-Mail: wunderbaby@klinikum-dessau.de
        Ansprechpartner: Frau Urban
        Vertretung: Frau Kainz

         

         

        Kontakt

        Abteilung Soziale Dienste / Kinderschutz / Amtsvormundschaft 

        0340 / 204 - 2082
        oder über die zentrale Vermittlungsstelle im Jugendamt
        0340 / 204 - 2051
        jugendamt@dessau-rosslau.de

        Sprechzeiten:
        Dienstag                          Donnerstag
        08:00 - 12:00 Uhr       08:00 - 12:00 Uhr
        13:30 - 17:30 Uhr       13:30 - 16:00 Uhr

        Montag, Mittwoch und Freitag nach vorheriger Terminabsprache

        Kontaktdaten und Sprechzeiten gelten für das Rathaus Dessau und
        die Außenstelle im Rathaus Roßlau.