Der Seniorenbeirat der Stadt Dessau-Roßlau ist ein parteipolitisch unabhängiges Organ der Stadt, das die Interessen aller in Dessau-Roßlau lebenden älteren Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber den Gremien und der Verwaltung der Stadt wahrnimmt und in der Öffentlichkeit vertritt.
Auf diesen Seiten finden Sie folgende Informationen zum Seniorenbeirat:
- die aktuellen Mitglieder
- die Aufgaben
- die Rechte und Pflichten
- die Kontaktdaten
Aktuelle Mitglieder des Seniorenbeirates
Der Beirat besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern. Am 27.01.2016 wurden die neuen Mitglieder des Seniorenbeirates vom Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau berufen. Zu den stimmberechtigten Mitgliedern zählen:
- Herr Wieland Böhme als Vertreter der Volkssolidarität 92 Dessau-Roßlau e.V.
- Frau Traudel Deutrich als Vertreterin der ver.di Senioren Ortsverein Dessau
- Herr Jens-Peter Gast als Vertreter der Freien evangelischen Gemeinde Dessau/Oranienbaum
- Frau Evelin Röder als Vertreterin des Stadtverbandes der Volkssolidarität, Seniorenchor Krötenhof
- Frau Ingrid Vogts als Vertreterin der Evangelischen Landeskirche Anhalts, Kirchenkreis Dessau
- Herr Gerhard Winkler als Vertreter des Sozialverein Zoberberg e.V.
- Herr Christian Stenzel als Vertreter des Stadtverbandes der Partei DIE LINKE Dessau-Roßlau, AG Senioren
- Frau Marina Durin als Vertreterin der Freien Wohlfahrtspflege
- Frau Monika Andrich als Mitglied des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
- Frau Heike Paesold als Vertreter des Dezernates für Gesundheit und Soziales und
- der/die kommunale Seniorenbeauftragte (Wahl steht aktuell noch aus).
Als beratende Mitglieder können die Gleichstellungsbeauftragte, der ehrenamtliche Ausländerbeauftragte und Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung hinzugezogen werden.
Dem Seniorenbeirat obliegen folgende Rechte:
- Stellungnahmen zu Vorhaben mit Relevanz für ältere Menschen abgeben (im Stadtrat und seinen Ausschüssen)
- sich mit Anträgen und Anfragen zum Aufgabenkreis des Beirates berührenden Fragen an den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Verwaltung zu wenden
- Rederecht der/des Vorsitzenden bzw. einer/eines beauftragten Vertreters in den Angelegenheiten des Aufgabenbereiches des Seniorenbeirates in den Fachausschüssen
- Bildung themenspezifischer Arbeitskreise
- Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.
Zur Umsetzung seiner Aufgaben ergeben sich für den Beirat folgende Pflichten:
- aktive Zusammenarbeit und Unterstützung von Initiativen, die sich mit den Belangen älterer Menschen und gegen Diskriminierung einsetzen
- Vorbereitung und Durchführung eines jährlichen Seniorenforums in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung
- Kontaktpflege zu Sozialverbänden, Kirchen, Gewerkschaften und anderen Vereinigungen sowie zur Landesseniorenvertretung und Seniorenbeiräten und -vertretungen anderer Kommunen
- gemeinsame Berichterstattung mit der/dem ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten in Form einer Information an den Stadtrat zur Situation älterer Menschen aus Sicht des Beirates.