Seit 01.11.2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz (BMG). Es regelt die allgemeinen Meldepflichten, nach der jeder Meldepflichtige innerhalb von zwei Wochen den Bezug einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde angeben muss. Gleichzeitig wird auch die Anschrift auf dem Personalausweis geändert.
Bürgeramt Dessau
Zerbster Straße 4 (Rathaus) Raum 126
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat: 08.00 - 12.00 Uhr
Bürgerbüro Dessau (Haupteingang des Rathauses gegenüber des Rathaus-Centers)
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Bürgerbüro Roßlau
Markt 5 (Rathaus Roßlau) Zimmer 1.23
Dienstag: 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Verwaltung Rodleben
Steinbergsweg 3
06861 Dessau-Roßlau OT Rodleben
Mittwoch: 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 -12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Eine wichtige Änderung des BMG betrifft alle meldepflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz ändern. Betroffen sind damit alle Bürger,
Das Gesetz sieht vor, dass zur Anmeldung wieder eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern und den damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer vorbeugen.
Bei jedem Wohnungswechsel muss also eine Wohnungsgeberbestätigung im Bürgeramt vorgelegt werden (der Mietvertrag ist nicht ausreichend). Der Wohnungsgeber/Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, seinen Mietern diese notwendige Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug auszustellen.
Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hat die Stadtverwaltung Dessau-Roßlau erfolgreich als eine von 10 Pilotkommunen am OZG-Umsetzungsprojekt für die elektronische Wohnsitzanmeldung teilgenommen.
Seit dem 12.08.2024 ist die Stadtverwaltung in den produktiven Betrieb übergegangen. Damit haben die Bürger unserer Stadt nunmehr die Möglichkeit, frei von Terminbuchungen im Bürgeramt über das Service-Portal der Stadtverwaltung selbständig ihre Anmeldung oder Ummeldung in der Stadt Dessau-Roßlau vorzunehmen.
Die Voraussetzungen für die elektronische Ummeldung werden in einem kurzen Video und einem Flyer erklärt.
https://service.dessau-rosslau.de/de/elektronische-wohnsitzanmeldung-ewa.html
Stadt Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Bürgerbüro
0340 204-1031
0340 204-1131
Bürgeramt, Seiteneingang am Rathaus
0340 204-1733
0340 204-1833
0340 204-1933
0340 204-2133
0340 204-2233
0340 204-2333
0340 204-2433
0340 204-2533
0340 204-2633
0340 204-2733
0340 204-269 2033
buergeramt@dessau-rosslau.de
Montag:
08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
Samstag*:
08.00 - 12.00 Uhr
*Öffnung nur jeden 1. Samstag im Monat für einen terminfreien Sprechtag.
Die Stadt Dessau-Roßlau arbeitet nach Terminabsprache und bittet daher die Bürgerinnen und Bürger, sich rechtzeitig einen passenden Zeitpunkt zur Vorsprache innerhalb der Öffnungszeiten zu organisieren. Das gilt für alle Gebäude der Stadtverwaltung gleichermaßen.
Das Bürgeramt Dessau teilt mit, dass es im IV. Quartal 2024 an jedem zweiten Samstag im Monat für die Bürger ohne Terminvergabe geöffnet hat. Dies betrifft folgende Samstagsöffnungen: 12. Oktober, 9. November und 14. Dezember
https://terminvereinbarung.dessau-rosslau.de/tvweb/
In Abhängigkeit von den täglichen personellen Ressourcen werden zusätzlich auch terminfreie Tickets vergeben. Eine Annahme ohne Terminbuchung erfolgt ausschließlich bis 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit; Bürger ohne Terminbuchung haben auch keinen Anspruch darauf, am Tag der Vorsprache bearbeitet zu werden.