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Ummeldung Wohnsitz

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Information zu Meldepflichten

Seit 01.11.2015 gilt das neue  Bundesmeldegesetz (BMG). Es regelt die allgemeinen Meldepflichten, nach der jeder Meldepflichtige innerhalb von zwei Wochen den Bezug einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde angeben muss. Gleichzeitig wird auch die Anschrift auf dem Personalausweis geändert.  

Wer kann die Ummeldung vornehmen?

  • Die umgezogene(n) Person(en) persönlich
  • Bei einem Familienumzug kann eine Person die Ummeldung für alle Familienmitglieder (Ehegatte und Kinder unter 18) vornehmen
  • Bevollmächtigte Personen mit schriftlicher Vollmacht (auch Vorsorgevollmacht), wenn der Umziehende nicht persönlich vorsprechen kann
  • Betreuer mit Betreuerausweis oder dem Gerichtsbeschluss über die Bestellung  

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass/Nationalpass/Identitätspapier aller umzumeldenden Personen
  • NEU: Wohnungsgeberbestätigung;der Wohnungsgeber/Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, seinen Mietern diese notwendige Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug auszustellen (auch wenn der Umzug in die Wohnung einer anderen Person erfolgt, z. B. zu Freund/in oder Eltern, ist solch eine Bestätigung notwendig)
  • Eigentumsnachweis
  • Bei Kindern unter 16 Jahren, die nur bei einem Elternteil wohnen, müssen ggf. beide Sorgeberechtigten ihr schriftliches Einverständnis zum Umzug geben oder es ist das alleinige Sorgerecht nachzuweisen
  • Bei Bevollmächtigten die schriftliche Vollmacht und der Personalausweis des Bevollmächtigten  

Gibt es bestimmte Fristen?

  • Wenn eine Wohnung bezogen wird, ist dies dem Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug zu melden.
  • Eine Ummeldung bereits vor dem tatsächlichen Wohnungswechsel ist nicht möglich.  

Welche Gebühren fallen an?

  • Eine fristgemäße Ummeldung ist gebührenfrei.
  • Das Bürgeramt stellt eine gebührenfreie Meldebescheinigung aus.  

Wo kann die Ummeldung vorgenommen werden?

  • Die Ummeldung kann in den Bürgerämtern in Dessau und Roßlau, sowie in der Verwaltung Rodleben vorgenommen werden.  

Bürgeramt Dessau                      
Zerbster Straße 4 (Rathaus) Raum 126

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat: 08.00 - 12.00 Uhr

Bürgerbüro Dessau (Haupteingang des Rathauses gegenüber des Rathaus-Centers)

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Bürgerbüro Roßlau
Markt 5 (Rathaus Roßlau) Zimmer 1.23

Dienstag: 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Verwaltung Rodleben
Steinbergsweg 3
06861 Dessau-Roßlau OT Rodleben

Mittwoch: 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 -12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr       

Hinweis:  

Wohnungsgeberbestätigung - neue Regelung beim Umzug

Eine wichtige Änderung des BMG betrifft alle meldepflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz ändern. Betroffen sind damit alle Bürger, 

  • die innerhalb der Stadt umziehen,
  • neu nach Dessau-Roßlau zuziehen,
  • wegziehen, ohne neue Anschrift in Deutschland oder
  • eine Nebenwohnung an- bzw. abmelden.

Das Gesetz sieht vor, dass zur Anmeldung wieder eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern und den damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer vorbeugen.

Bei jedem Wohnungswechsel muss also eine Wohnungsgeberbestätigung im Bürgeramt vorgelegt werden (der Mietvertrag ist nicht ausreichend). Der Wohnungsgeber/Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, seinen Mietern diese notwendige Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug auszustellen.

Elektronische Wohnsitzanmeldung ist jetzt möglich

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hat die Stadtverwaltung Dessau-Roßlau erfolgreich als eine von 10 Pilotkommunen am OZG-Umsetzungsprojekt für die elektronische Wohnsitzanmeldung teilgenommen.

Seit dem 12.08.2024 ist die Stadtverwaltung in den produktiven Betrieb übergegangen. Damit haben die Bürger unserer Stadt nunmehr die Möglichkeit, frei von Terminbuchungen im Bürgeramt über das Service-Portal der Stadtverwaltung selbständig ihre Anmeldung oder Ummeldung in der Stadt Dessau-Roßlau vorzunehmen.

Die Voraussetzungen für die elektronische Ummeldung werden in einem kurzen Video und einem Flyer erklärt.

https://service.dessau-rosslau.de/de/elektronische-wohnsitzanmeldung-ewa.html

Kontakt

Stadt Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Bürgerbüro 

0340 204-1031
0340 204-1131

Bürgeramt, Seiteneingang am Rathaus

0340 204-1733
0340 204-1833
0340 204-1933
0340 204-2133
0340 204-2233
0340 204-2333
0340 204-2433
0340 204-2533
0340 204-2633
0340 204-2733

0340 204-269 2033
buergeramt@dessau-rosslau.de

Sprechzeiten

Montag:
08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:
08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr

Samstag*:
08.00 - 12.00 Uhr
*Öffnung nur jeden 1. Samstag im Monat für einen terminfreien Sprechtag.

Die Stadt Dessau-Roßlau arbeitet nach Terminabsprache und bittet daher die Bürgerinnen und Bürger, sich rechtzeitig einen passenden Zeitpunkt zur Vorsprache innerhalb der Öffnungszeiten zu organisieren. Das gilt für alle Gebäude der Stadtverwaltung gleichermaßen.

Das Bürgeramt Dessau teilt mit, dass es im IV. Quartal 2024 an jedem zweiten Samstag im Monat für die Bürger ohne Terminvergabe geöffnet hat. Dies betrifft folgende Samstagsöffnungen: 12. Oktober, 9. November und 14. Dezember

https://terminvereinbarung.dessau-rosslau.de/tvweb/ 

In Abhängigkeit von den täglichen personellen Ressourcen werden zusätzlich auch terminfreie Tickets vergeben. Eine Annahme ohne Terminbuchung erfolgt ausschließlich bis 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit; Bürger ohne Terminbuchung haben auch keinen Anspruch darauf, am Tag der Vorsprache bearbeitet zu werden.