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Qualitätsmanagement in der Kinder- und Jugendhilfe

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Qualitätsmanagement in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Bedeutung des Qualitätsmanagements wächst unter dem Aspekt der Bürgernähe im Sinne einer Output-gesteuerten Verwaltung und eines wirkungsorientierten Controllings. Aufgrund der Qualitätsdebatte, die bereits seit Jahren im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe geführt wird, hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) neue Regelungen auf den Weg gebracht und das SGB VIII um den § 79a „Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe“ erweitert.

Die Regelungen des § 79a beziehen sich auf alle Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und verpflichten das Jugendamt, als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung zu gewährleisten.

Unter der Prämisse des Leitbildes der Stadt Dessau-Roßlau, welches mit dem Ziel M 02 auf die Schaffung eines attraktiven Lebensumfeldes für Familien und junge Menschen unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und den zunehmenden Individualisierungstendenzen abstellt, werden folgende Qualitätsentwicklungsprozesse geführt:

1. Qualitätsentwicklungsprozess im Bereich Kindertagesbetreuung

1. Qualitätsentwicklungsprozess im Bereich Kindertagesbetreuung

Der aufwändige Prozess der Qualitätsentwicklung fand seinen Auftakt im Bereich der Kindertagesbetreuung.  

Am 9. Oktober 2013 fand eine Fachtagung „Qualitätsmanagement in Kindertageseinrichtungen“ im NH Hotel Dessau statt. Diese Fachtagung im Sinne einer Auftaktveranstaltung zur Einführung von Qualitätsmanagement im Bereich der Kindertageseinrichtungen wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und der zuständigen Referentin der Bildungslandschaft Dessau-Roßlau, Lernen vor Ort, geplant und durchgeführt. Der Beigeordnete für Gesundheit, Soziales und Bildung, Herr Dr. Raschpichler, konnte auf dieser Fachtagung neben den Erzieherinnen, Trägern der Kindertageseinrichtungen und dem Stadtelternbeirat auch Mitarbeiterinnen aus den Jugendämtern der Stadt Magdeburg und den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg begrüßen. Die außerordentlich positive Resonanz auf diese Veranstaltung zeigte einmal mehr, dass diese Kooperation sehr gut gelingen kann und in diesem Sinne weitergeführt werden soll. Der Zweck der Veranstaltung, die Träger bzw. Kindertageseinrichtungen bei der Auswahl eines geeigneten Qualitätsmanagementsystems zu unterstützen, wurde vollumfänglich erfüllt. Das Jugendamt führte in enger Zusammenarbeit mit „Lernen vor Ort“ im Jahr 2014 im Rahmen eines Projektes ein konzeptungebundenes Qualitätsmanagementverfahren unter externer Begleitung durch. Ziel dieses Projektes war die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes zur Qualität in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagesbetreuung der Stadt Dessau-Roßlau zur Etablierung einer flächendeckenden Mindestqualität.

Im Konsens mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen hat das Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vorstellungen über gute Qualität entwickelt und daraus das „Handbuch für gute Qualität in Kitas und Horten der Stadt Dessau-Roßlau“ entwickelt, welches Sie im Anhang finden:

"Handbuch für gute Qualität in Kitas und Horten der Stadt Dessau-Roßlau"  [634 KB]

2. Qualitätsentwicklungsprozess im Bereich Kinder- und Jugendarbeit/-sozialarbeit

2. Qualitätsentwicklungsprozess im Bereich Kinder- und Jugendarbeit/-sozialarbeit

In einem zweiten Prozess wurden partizipativ im Konsens aller Akteure in den Bereichen:  

SGB VIII   
§ 11    offene Jugendarbeit
§ 13    aufsuchende Jugendsozialarbeit
§ 14    Kinder-u. Jugendschutz

Standards zur Sicherung und Weiterentwicklung der sozialpädagogischen Qualität in den Kinder- und Jugendeinrichtungen  und Projekten der Stadt Dessau-Roßlau entwickelt.

Das Jugendamt führt seit Juni 2015, zeitweilig unter externer Begleitung den Prozess der Qualitätsentwicklung. Im Ergebnis liegt das „Handbuch für gute Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 11-14 SGB VIII der Stadt Dessau-Roßlau“ vor. Das Handbuch finden Sie in der aktualisierten Fassung (Stand 2018) im Anhang:

"Handbuch für gute Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 11 bis 14 SGB VIII der Stadt Dessau-Roßlau"  [293 KB]

Erreichbarkeit des Jugendamtes der Stadt Dessau-Roßlau

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir bitten Sie, von persönlichen Besuchen im Jugendamt bis auf weiteres möglichst abzusehen und sich telefonisch bzw. schriftlich an die zuständige Stelle zu wenden:  

  • Kindertagesbetreuung: Tel.: 0340 204-1881
  • Allgemeiner Sozialer Dienst: Tel.: 0340 204-2082
  • Unterhaltsvorschuss: Tel.: 0340 204-1586
  • sonstige Anliegen: Tel.: 0340 204-2051
  • E-Mail jugendamt@dessau-rosslau.de


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau

Kontakt

Jugendamtsleiter der Stadt Dessau-Roßlau
Christian Deckert

Kontakt über zentrale Vermittlungsstelle
204-2051
jugendamt@dessau-rosslau.de

Notfall

Für dringende Notfälle (z. B. mögliche Inobhutnahmen von Kindern oder Jugendlichen) ist das Jugendamt außerhalb der Öffnungszeiten rund um die Uhr über die Rettungsleitstelle der Stadtverwaltung Dessau-Roßlau  0340 204-1376 zu erreichen.

Was Kinder und Jugendliche wollen

Regionalstudie zu Bedarfen, Lebenslagen und Freizeitverhalten junger Menschen in Dessau-Roßlau ausgewertet

Die Ergebnisse der Befragung und Handlungsempfehlungen der Regionalstudie fließen in die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung ein. Interessierte können die komplette Studie hier einsehen.

Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie

Richtlinie

Aufholen nach Corona- Finanzierung zur Umsetzung von Kinder- und Jugendfreizeiten und außerschulischer Jugendarbeit ist abrufbar

Beim Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau können zur Umsetzung von Kinder- und Jugendfreizeiten und außerschulischer Jugendarbeit sowie zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen Mittel abgerufen werden.

Bis zum 30. Juni 2023 stehen mit Stand Januar rund 15.000 Euro für Kinder- und Jugendfreizeiten und außerschulische Jugendarbeit sowie rund 120.000 Euro zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienstleistenden zur Verfügung.

Kinder- und Jugendfreizeiten und außerschulische Jugendarbeit

  • Die beantragten Maßnahmen müssen zusätzlich initiiert werden.
  • Es dürfen keine Maßnahmen finanziert werden, die aus kommunalen Haushalten geplant waren.
  • Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden, die sozial benachteiligt oder/und individuell beeinträchtigt sind.
  • Letztempfänger sind gemäß Bescheid öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe.
  • Zuwendungsart ist die Projektförderung.
  • Zuwendungsfähige Ausgaben werden voll finanziert.
  • Anerkannte Träger der Jugendhilfe können ab sofort Anträge stellen: