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Beantragung von Ausnahmegenehmigungen

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Ausnahmegenehmigungen auf Grundlage des § 46 Absatz 1 StVO

  • zum Befahren von Gehbahnen (Nr.3) -  Antrag

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • ggf. Gewerbenachweis

  • zum Parken in Verbotszonen (Nr.4a und 4b) -  Antrag
  • von Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeugen (Nr.5) -  Antrag
  • vom Sonntagsfahrverbot (Nr.7) -  Antrag
  • für Werbeanlagen (Lautsprecher) im öffentlichen Verkehrsraum (Nr.10) -  Antrag
  • zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten (Nr.11) -  Antrag
  • von den Vorschriften des § 12 StVO zur Errichtung einer Halteverbotszone (Nr.4) -  Antrag
  • zur Befreiung von der Benutzung von Rückhaltesystemen

    • (Nr 5 a) -  Antrag - Kinder
    • (Nr.5 b) -  Antrag - Erwachsene für Sicherheitsgurt und Schutzhelm

  • für Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund

    • (Nr.9) -  Antrag für Verkaufsstand, artfremde Nutzung der Geh-, Rad- und Fahrbahn
    • (§ 18 StrG) -  Antrag für Infostand, artfremde Nutzung der Geh-, Rad- und Fahrbahn

  • zum Aufstellen einer Hubarbeitsbühne (Nr.1 und 5) - formloser Antrag

Hinweis zu den Formularen:

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