Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe. Ziel ist es, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 SGB VIII) und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§ 79 SGB VIII).
Jugendhilfeplanung ist eine Fachplanung, bei der es um die Entwicklung von Strategien zur Lösung komplexer Aufgaben der Jugendhilfe geht. Dazu gehören Bestands-, Bedarfs-, Sozialraum- und Zielgruppenanalysen, aufgaben- und organisationskritische Bewertungen der aktuellen Situation sowie konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung und Qualifizierung der Angebote der Jugendhilfe.
Jugendhilfeplanung ist eine notwendige Voraussetzung für die Gestaltung der Jugendhilfe vor Ort. Sie soll das zentrale Steuerungsmoment der Jugendhilfepraxis darstellen. Gemäß SGB VIII wird dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Wahrnehmung der Planungsverantwortung als Regelaufgabe zugewiesen. Städte und Landkreise müssen daher auf der Grundlage dieser gesetzlichen Vorschrift klären, mit welchen Zielsetzungen und Inhalten, in welchem Umfang, in welchen Organisationsformen, mit welchen personellen und sachlichen Ressourcen und mit welchen Qualitätsstandards sie in ihrem Zuständigkeitsbereich Jugendhilfeplanung betreiben wollen.
(Quelle: Gegenstand, Ziele und Handlungsmaximen von Jugendhilfeplanung; Schnurr, Jordan, Schone; 2010)
Grundlage der Jugendhilfeplanung in der Stadt Dessau-Roßlau ist das "Konzept der Jugendhilfeplanung in der Stadt Dessau-Roßlau" von 1993. Hierin wird Jugendhilfeplanung als zentrales Instrument, mit dem über notwendige Maßnahmen, ihren Umsetzungszeitraum und die jeweiligen Träger entschieden wird, bestimmt.
Jugendhilfeplanung in Dessau-Roßlau erfolgt in drei Teilplänen:
Der Jugendhilfeausschuss ist für die gesamte Planung der Jugendhilfe zuständig. Dabei werden jährlich die Schwerpunkte der Jugendhilfeplanung festgelegt. Dies betrifft sowohl die Erstellung der Teilpläne, als auch deren Fortschreibung.
Die Verwaltung des Jugendamtes ist mit den Aufgaben der Jugendhilfeplanung beauftragt. Für die Vorbereitung, Koordination, Durchführung, Moderation und Präsentation des Planungsprozesses ist der Jugendhilfeplaner verantwortlich. Die Gesamtverantwortung trägt die Amtsleiterin des Jugendamtes.
Seit 2017 werden die Räume des ehemaligen Jugendtreffs im Rathaus von Dessau-Waldersee durch das Referat für Ortschafts- und Stadtbezirksangelegenheiten in Form eines offenen Kinder- und Jugendbereiches verwaltet. Eine sozialpädagogische Betreuung der Kinder und Jugendlichen erfolgt nicht. Um eine Schließung des Jugendraumes in Waldersee zu verhindern, schlug der Ortschaftsrat Waldersee vor, den Jugendraum wieder als Jugendhilfeeinrichtung zu integrieren und dem Jugendamt zuzuordnen. Diese Forderung wurde im Rahmen der Haushaltsdiskussionen 2020 aufgegriffen und als Prüfauftrag formuliert.
Die Verwaltung des Jugendamtes und der Jugendhilfeausschuss verständigten sich über ein mehrteiliges Prüfverfahren:
Die Ergebnisse des Prüfauftrages werden im folgenden Arbeitspapier des Unterausschusses Jugendhilfeplanung dokumentiert.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir bitten Sie, von persönlichen Besuchen im Jugendamt bis auf weiteres möglichst abzusehen und sich telefonisch bzw. schriftlich an die zuständige Stelle zu wenden:
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau
Jugendamtsleiter der Stadt Dessau-Roßlau
Christian Deckert
Kontakt über zentrale Vermittlungsstelle
204-2051
jugendamt@dessau-rosslau.de
Für dringende Notfälle (z. B. mögliche Inobhutnahmen von Kindern oder Jugendlichen) ist das Jugendamt außerhalb der Öffnungszeiten rund um die Uhr über die Rettungsleitstelle der Stadtverwaltung Dessau-Roßlau 0340 204-1376 zu erreichen.
Die Ergebnisse der Befragung und Handlungsempfehlungen der Regionalstudie fließen in die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung ein. Interessierte können die komplette Studie hier einsehen.
Beim Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau können zur Umsetzung von Kinder- und Jugendfreizeiten und außerschulischer Jugendarbeit sowie zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen Mittel abgerufen werden.
Bis zum 30. Juni 2023 stehen mit Stand Januar rund 15.000 Euro für Kinder- und Jugendfreizeiten und außerschulische Jugendarbeit sowie rund 120.000 Euro zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienstleistenden zur Verfügung.
Kinder- und Jugendfreizeiten und außerschulische Jugendarbeit