Wo liegt das Mietpreisniveau in Dessau-Roßlau? Orientierung gibt künftig ein qualifizierter Mietspiegel.
Der qualifizierte Mietspiegel Dessau-Roßlau 2024 ist eine Übersicht über die in Dessau-Roßlau am 01.09.2023 üblicherweise gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Der Mietspiegel stellt eine der nach dem BGB gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar. Er bietet den Vertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB zu ermitteln, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen.
Enthält ein qualifizierter Mietspiegel Angaben zu einer bestimmten Wohnung, deren Miete der Vermieter im gesetzlichen Mieterhöhungsverfahren ändern will, so hat er diese Angaben in seinem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützen möchte (§ 558a Abs. 3 BGB).
Bei Neuvermietungen kann der Mietzins grundsätzlich frei vereinbart werden. Hierbei sind jedoch die Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) zu beachten. Der Mietspiegel kann dabei als Orientierungshilfe herangezogen werden. Im gerichtlichen Verfahren wird widerlegbar vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB).
Im Auftrag der Stadt Dessau-Roßlau hat das erfahrene Hamburger Institut FUB IGES Wohnen+Immobilien +Umwelt GmbH den neuen qualifizierten Mietspiegel Dessau-Roßlau 2024 erstellt. Der qualifizierte Mietspiegel Dessau-Roßlau wurde unter Mitwirkung der wichtistgen Akteure des lokalen Mietwohnungsmarktes erarbeitet.
• Qualifizierter Mietspiegel Dessau-Roßlau 2024
• Methodenbericht zum Mietspiegel der Stadt Dessau-Roßlau 2024
• Qualifizierter Mietspiegel 2014
• Mietspiegel 1997
Der Mietspiegel vergleicht die Mieten von Wohnungen in einer Stadt oder Gemeinde, setzt aber keine Mieten fest. Im Mietspiegel werden die üblichen Mieten für Wohnraum dargestellt (ortsübliche Nettokaltmiete in Euro je Quadratmeter Wohnfläche). Die Stadt gibt dazu eine Broschüre heraus, die Mietspiegelbroschüre.
Nein, es gibt Wohnungen für die ein Mietspiegel nicht gilt. Zum Beispiel gilt ein Mietspiegel nicht für Wohnungen in Wohnheimen oder wenn die Wohnung möbliert/mit Möbeln gemietet ist. Der Mietspiegel gilt auch nicht, wenn die Wohnung „gefördert“ ist. Geförderte Wohnungen“ und „sozialer Wohnungsbau“ bedeuten, dass die Wohnungen mit staatlicher Hilfe gebaut wurden. Dann kann die Miete staatlich festgelegt werden. Für diese Wohnungen gilt der Mietspiegel nicht.
Einen Mietspiegel nennt man „qualifiziert“, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erarbeitet wurde und von der Stadt oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt wurde. Mietspiegel ohne diese „Qualifizierung“ nennt man „einfache Mietspiegel“.
Nach der Novellierung des Mietspiegelgesetzes müssen alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohner einen Mietspiegel erstellen und regelmäßig fortschreiben (gesetzliche Verpflichtung). Die Stadt Dessau-Roßlau hat sich für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegel entschieden, um einen möglichst genauen Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten von Wohnungen in Dessau-Roßlau zu erhalten und diesen Überblick auch allen Interessierten zu ermöglichen.
Die Stadt Dessau-Roßlau erstellt den Mietspiegel zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände. Diese treffen sich regelmäßig in einem Arbeitskreis und besprechen die einzelnen Arbeitsschritte. Unterstützt wird der Arbeitskreis von einem beauftragten Institut (FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH), das bereits viele Städte bei der Erstellung von Mietspiegeln unterstützt hat.
Die Zahlen im Mietspiegel werden aus Daten berechnet, die aus einer Befragung von Mietern und Vermietern stammen. In der Befragung werden Daten abgefragt, wie die Miete für eine bestimmte Wohnung, die Größe von der Wohnung, das Baujahr von dem Haus, die Ausstattung von der Wohnung.
Es werden zufällig ausgewählte Mieterinnen und Mieter angeschrieben und befragt, die in Dessau-Roßlau eine Wohnung gemietet haben. Es werden Vermieterinnen und Vermieter befragt, die in Dessau-Roßlau Wohnungen vermieten, auch wenn sie nicht in Dessau-Roßlau wohnen. Sie bekommen die Befragungsunterlagen per Post zugesendet. Bisher ist geplant, die Post im September zu versenden.
Ja. Seit Juli 2022 gilt eine Teilnahmepflicht für alle Befragten. Sie müssen den Fragebogen ausfüllen oder sich auf jeden Fall melden, wenn Sie Fragen haben.
Die Daten werden bei dem beauftragten Institut gesammelt und anschließend anonymisiert ausgewertet, so dass hinterher niemand weiß, von wem sie kommen. Die Befragungsunterlagen werden nach Fertigstellung des Mietspiegels vernichtet.
Ja. Wenn der Mietspiegel „qualifiziert“ ist, muss er bei einer Mieterhöhung beachtet werden. Der Vermieter muss auf den Mietspiegel hinweisen. Der Mieter hat die Möglichkeit im Mietspiegel zu prüfen, ob die Höhe der Miete den üblichen Mieten entspricht.
Ein Mietspiegel kann mit zwei unterschiedlichen Methoden erstellt werden. Es gibt Tabellenmietspiegel und Regressionsmietspiegel, beide Methoden zählen zu den anerkannten wissenschaftlichen Methoden. Bevor die Arbeiten zum Mietspiegel beginnen, entscheidet sich die Stadtverwaltung für eine Methode.
Für einen Tabellenmietspiegel überlegt sich die Stadt zusammen mit dem Arbeitskreis eine Tabellenaufteilung, zum Beispiel nach Größe der Wohnung und Baualter. Danach werden alle Daten aus der Befragung sortiert. Für jedes Tabellenfeld wird aus den dazugehörenden Daten der Durchschnitt gerechnet.
In der Mietspiegelbroschüre steht hinterher eine Tabelle, aus der man die Miete für die Wohnung ablesen kann.
In einem Regressionsmietspiegel wird mit einem mathematischen Modell geprüft, welche Merkmale der Wohnung einen Einfluss auf die Miethöhe haben. Wichtig ist zum Beispiel die Größe der Wohnung und wie alt das Haus ist.
In der Mietspiegelbroschüre stehen hinterher mehrere Tabellen aus denen man die Miete für die Wohnung berechnen kann. Es gibt eine Tabelle mit der Basismiete und ein oder zwei Tabellen in denen Wohnungsmerkmale stehen. Für die einzelnen Merkmale werden Zuschläge oder Abschläge genannt, die mit der Basismiete verrechnet werden.
Das aktuelle Mietspiegelrecht finden Sie hier:
Bürgerliches Gesetzbuch § 558 ff.
Mietspiegelverordnung
Mietspiegelreformgesetz
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
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0340 240-2050