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Wo liegt das Mietpreisniveau in Dessau-Roßlau? Orientierung gibt künftig ein qualifizierter Mietspiegel.
Die Stadt Dessau-Roßlau erstellt mit der Unterstützung des erfahrenen Hamburger Institutes FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH und wichtigen Akteuren des lokalen Mietwohnungsmarktes erneut einen qualifizierten Mietspiegel. Dieser soll voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 veröffentlicht werden.
Ein Mietspiegel schafft Transparenz und Rechtsicherheit für Mieter und Vermieter und hilft in vielen Fällen, gerichtliche Streitigkeiten über Miethöhen zu vermeiden.
Der Mietspiegel wird auf der Grundlage von Wohnungsdaten errechnet, die die Stadt Dessau-Roßlau mit Hilfe einer schriftlichen Befragung von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermieter voraussichtlich ab September 2023 erheben wird.
• Qualifizierter Mietspiegel 2014
• Mietspiegel 1997
Der Mietspiegel vergleicht die Mieten von Wohnungen in einer Stadt oder Gemeinde, setzt aber keine Mieten fest. Im Mietspiegel werden die üblichen Mieten für Wohnraum dargestellt (ortsübliche Nettokaltmiete in Euro je Quadratmeter Wohnfläche). Die Stadt gibt dazu eine Broschüre heraus, die Mietspiegelbroschüre.
Nein, es gibt Wohnungen für die ein Mietspiegel nicht gilt. Zum Beispiel gilt ein Mietspiegel nicht für Wohnungen in Wohnheimen oder wenn die Wohnung möbliert/mit Möbeln gemietet ist. Der Mietspiegel gilt auch nicht, wenn die Wohnung „gefördert“ ist. Geförderte Wohnungen“ und „sozialer Wohnungsbau“ bedeuten, dass die Wohnungen mit staatlicher Hilfe gebaut wurden. Dann kann die Miete staatlich festgelegt werden. Für diese Wohnungen gilt der Mietspiegel nicht.
Einen Mietspiegel nennt man „qualifiziert“, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erarbeitet wurde und von der Stadt oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt wurde. Mietspiegel ohne diese „Qualifizierung“ nennt man „einfache Mietspiegel“.
Nach der Novellierung des Mietspiegelgesetzes müssen alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohner einen Mietspiegel erstellen und regelmäßig fortschreiben (gesetzliche Verpflichtung). Die Stadt Dessau-Roßlau hat sich für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegel entschieden, um einen möglichst genauen Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten von Wohnungen in Dessau-Roßlau zu erhalten und diesen Überblick auch allen Interessierten zu ermöglichen.
Die Stadt Dessau-Roßlau erstellt den Mietspiegel zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände. Diese treffen sich regelmäßig in einem Arbeitskreis und besprechen die einzelnen Arbeitsschritte. Unterstützt wird der Arbeitskreis von einem beauftragten Institut (FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH), das bereits viele Städte bei der Erstellung von Mietspiegeln unterstützt hat.
Die Zahlen im Mietspiegel werden aus Daten berechnet, die aus einer Befragung von Mietern und Vermietern stammen. In der Befragung werden Daten abgefragt, wie die Miete für eine bestimmte Wohnung, die Größe von der Wohnung, das Baujahr von dem Haus, die Ausstattung von der Wohnung.
Es werden zufällig ausgewählte Mieterinnen und Mieter angeschrieben und befragt, die in Dessau-Roßlau eine Wohnung gemietet haben. Es werden Vermieterinnen und Vermieter befragt, die in Dessau-Roßlau Wohnungen vermieten, auch wenn sie nicht in Dessau-Roßlau wohnen. Sie bekommen die Befragungsunterlagen per Post zugesendet. Bisher ist geplant, die Post im September zu versenden.
Ja. Seit Juli 2022 gilt eine Teilnahmepflicht für alle Befragten. Sie müssen den Fragebogen ausfüllen oder sich auf jeden Fall melden, wenn Sie Fragen haben.
Die Daten werden bei dem beauftragten Institut gesammelt und anschließend anonymisiert ausgewertet, so dass hinterher niemand weiß, von wem sie kommen. Die Befragungsunterlagen werden nach Fertigstellung des Mietspiegels vernichtet.
Ja. Wenn der Mietspiegel „qualifiziert“ ist, muss er bei einer Mieterhöhung beachtet werden. Der Vermieter muss auf den Mietspiegel hinweisen. Der Mieter hat die Möglichkeit im Mietspiegel zu prüfen, ob die Höhe der Miete den üblichen Mieten entspricht.
Ein Mietspiegel kann mit zwei unterschiedlichen Methoden erstellt werden. Es gibt Tabellenmietspiegel und Regressionsmietspiegel, beide Methoden zählen zu den anerkannten wissenschaftlichen Methoden. Bevor die Arbeiten zum Mietspiegel beginnen, entscheidet sich die Stadtverwaltung für eine Methode.
Für einen Tabellenmietspiegel überlegt sich die Stadt zusammen mit dem Arbeitskreis eine Tabellenaufteilung, zum Beispiel nach Größe der Wohnung und Baualter. Danach werden alle Daten aus der Befragung sortiert. Für jedes Tabellenfeld wird aus den dazugehörenden Daten der Durchschnitt gerechnet.
In der Mietspiegelbroschüre steht hinterher eine Tabelle, aus der man die Miete für die Wohnung ablesen kann.
In einem Regressionsmietspiegel wird mit einem mathematischen Modell geprüft, welche Merkmale der Wohnung einen Einfluss auf die Miethöhe haben. Wichtig ist zum Beispiel die Größe der Wohnung und wie alt das Haus ist.
In der Mietspiegelbroschüre stehen hinterher mehrere Tabellen aus denen man die Miete für die Wohnung berechnen kann. Es gibt eine Tabelle mit der Basismiete und ein oder zwei Tabellen in denen Wohnungsmerkmale stehen. Für die einzelnen Merkmale werden Zuschläge oder Abschläge genannt, die mit der Basismiete verrechnet werden.
Das aktuelle Mietspiegelrecht finden Sie hier:
Bürgerliches Gesetzbuch § 558 ff.
Mietspiegelverordnung
Mietspiegelreformgesetz
Zur Beantwortung von Fragen und Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens stehen Ihnen Ansprechpartner unter folgenden Angaben zur Verfügung:
FUB IGES GmbH:
040 280810-42
E-Mail: mietspiegel.dessau-rosslau@fub.iges.com
Stadtverwaltung Dessau-Roßlau:
0340 204-1155
E-Mail: mietspiegel@dessau-rosslau.de