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Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

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Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zeugnis bzw. Gutachten einer Augenärztin/ eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
  • bisheriger Führerschein in der Originalausfertigung
  • Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist
  • behördliches Führungszeugnis (BZR - Auskunft)
  • bei Krankenkraftwagen- Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • bei Taxi - Ortskundeprüfung (findet in der Fahrerlaubnisbehörde statt)
  • bei Mietwagen und Krankenkraftwagen - Ortskundeprüfung erforderlich, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat 
  • Gebühren: 42,60 € – 106,60 €

Voraussetzungen:

1. Mindestalter:

  • bei Taxen, Mietwagen oder PKW im Linienverkehr » 21 Jahre
  • bei Krankenwagen » 19 Jahre

2. Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B von mind.

  • bei Taxen, Mietwagen oder PKW im Linienverkehr » 2 Jahre
  • bei Krankenwagen » 1 Jahr

Kontakt

Postanschrift
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Postfach 1425
06813 Dessau-Roßlau

Besucheradresse
August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau

Amtsleiterin
Frau Hoyer
0340 204-1036
0340 204-269 2036

ordnungsamt@dessau-rosslau.de 

Terminvereinbarungen

Ein Termin in der Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde ist online zu buchen.

Hinweis:

Sollten alle Termin vergeben sein, besteht i.d.R. die Möglichkeit die Kfz-Zulassungsbehörde ohne Termin zu den normalen Sprechzeiten aufzusuchen. Jedoch ist dann mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.