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Hinweise zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Schwarzarbeit schadet uns allen! Sie gefährdet die soziale Sicherung der Arbeitnehmer, vernichtet Arbeitsplätze und führt zur Verzerrung des Wettbewerbes.

Was ist Schwarzarbeit?

Rechtsgrundlage bildet das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwArbG). Die Stadt Dessau-Roßlau ist für gewerbe- und handwerksrechtlichen Verstöße im Sinne dieses Gesetzes zuständig.  

Wir werden also tätig, wenn

  • ein Gewerbe ohne Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt ausgeübt wird
  • ein Reisegewerbetreibender im Reisegewerbe nicht im Besitz einer erforderlichen Reisegewerbekarte ist oder
  • ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle getätigt wird.

Möchten Sie einen Hinweis auf Schwarzarbeit geben?

Dann wenden Sie sich an die Ansprechpartner im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung:

0340 204-2535
ordnungsamt@dessau-rosslau.de

Natürlich können Sie auch das nachfolgende Formular ausfüllen, ausdrucken und per Post an uns senden:

Hinweisformular

Die Postadresse ist im Formular angegeben.

Hinweis zu den Formularen:

Zum Betrachten und Ausdrucken der Formulare benötigen Sie teilweise den Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.