Grundsatz der Arbeit der Abteilung Jugendförderung ist, dass Kindern und Jugendlichen alle zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen (§ 11 SGB VIII).
Dieser Arbeitsgrundsatz der Fachabteilung berücksichtigt selbstverständlich gem. § 9 (3) SGB VIII die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen und trägt aktiv dazu bei, Benachteiligungen abzubauen und im gleichen Maße die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern. Unter dem Gesichtspunkt des § 8 SGB VIII ist die Jugendförderung bestrebt, die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen entsprechend ihres Entwicklungsstandes bestmöglich umzusetzen.
Das Sozialgesetzbuch VIII ist die Arbeitsgrundlage des Bereiches Jugendförderung. Im Besonderen sind dies die §§ 1, 8, 8a, 9 (3), 11, 13, 14 und 16 des SGB VIII.
Neben diesen gesetzlichen Bestimmungen existiert für diesen Arbeitsbereich eine aktuelle Jugendhilfeplanung, Teilplan: Kinder- und Jugendarbeit [5,37 MB]. Dieser wurde am 07.11.2012 durch den Stadtrat verabschiedet und wird voraussichtlich im Jahr 2016 aktualisiert und den aktuellen Bedarfen angepasst.
Zu den Aufgaben der Fachabteilung gehören:
Weiterführende Informationen zu spezifischen Angeboten der Abteilung Jugendförderung erhalten Sie zu folgenden Arbeitsfeldern:
Seit 2017 werden die Räume des ehemaligen Jugendtreffs im Rathaus von Dessau-Waldersee durch das Referat für Ortschafts- und Stadtbezirksangelegenheiten in Form eines offenen Kinder- und Jugendbereiches verwaltet. Eine sozialpädagogische Betreuung der Kinder und Jugendlichen erfolgt nicht. Um eine Schließung des Jugendraumes in Waldersee zu verhindern, schlug der Ortschaftsrat Waldersee vor, den Jugendraum wieder als Jugendhilfeeinrichtung zu integrieren und dem Jugendamt zuzuordnen. Diese Forderung wurde im Rahmen der Haushaltsdiskussionen 2020 aufgegriffen und als Prüfauftrag formuliert.
Die Verwaltung des Jugendamtes und der Jugendhilfeausschuss verständigten sich über ein mehrteiliges Prüfverfahren:
Die Ergebnisse des Prüfauftrages werden im folgenden Arbeitspapier des Unterausschusses Jugendhilfeplanung dokumentiert.
Abteilung Jugenförderung
0340 / 204-2551
jugendfoerderung@dessau-rosslau.de
oder über die zentrale Vermittlungsstelle im Jugendamt
0340 / 2042051
jugendamt@dessau-rosslau.de