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Aufgaben der Betreuungsbehörde

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Aufgaben der Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde hat verschiedene Aufgabenfelder abzudecken:

  • in ihrer Zuständigkeit als Betreuungsgerichtshilfe unsterstützt sie das Betreuungsgericht (früher Vormundschaftsgericht) und ermittelt z. B. entscheidungsrelevante Sachverhalte
  • sie benennt einen, wenn möglich ehrenamtlichen, Betreuer und prüft dessen Eignung
  • im Rahmen von Hausbesuchen und/oder Gesprächen in der Behörde ermitteln die MitarbeiterInnen zuvor einen möglichen Betreuungsbedarf
  • sie unterstützt, berät und schult bestellte Betreuer
  • sie koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den ehrenamtlichen Betreuern (i. d. R. Familieangehörige), den Betreuungsvereinen, den freiberuflichen Berufsbetreuern und dem Betreuungsgericht
  • sie zeigt mögliche Hilfsangebote auf (z. B. Allgemeiner Sozialdienst, Einsatz von Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Angebote von altengerechtem Wohnen und Heimplätzen) bzw. verweist auf andere zuständige Stellen
  • seit Juli 2005 können durch die Betreuungsbehörde Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigt werden
  • im Vorfeld dessen bietet die Behörde für die Vollmachtnehmer die Möglichkeit an, sich diesbezüglich beraten zu lassen
  • im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hält die Betreuungsbehörde zudem Vorträge u. a. bei öffentlichen Veranstaltungen, in Pflegeeinrichtungen oder anderen Institutionen zum Thema „Vorsorge und Betreuung"
  • seit der Gesetzesänderung zum 01.01.2023 ist sie zudem in ihrem Zuständigkeitssbereich die zuständige Behörde (Stammbehörde) für die Registrierung von Berufs-/Vereinsbetreuern
  • sie dient zudem als "Ausfallbürge" und übernimmt Betreuungen, wenn kein anderer Betreuer zur Verfügung steht
  • bei fehlenden anderen Hilfen kann sie im Rahmen einer erweiterten Unterstützung bei Antragstellungen etc. assistieren, um eine Betreuung zu vermeiden 

Kontakt

Stadt Dessau-Roßlau
Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
-Betreuungsbehörde-
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Zimmer: 160-161, 186-187 (Altbau EG), 201 (Neubau, 2. OG)

 

 

Ansprechpartner Betreuungsbehörde

Unsere MitarbeiterInnen stehen Ihnen als Ansprechpartner unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

0340 204-1358
0340 204-1959 
0340 204-1250
0340 204-2659
0340 204-1655

0340 204-269 2805

betreuungsbehoerde@dessau-rosslau.de

Aufgrund der Außendiensttätigkeit der MitarbeiterInnen bitten wir möglichst um eine vorherige Terminabsprache.

Flyer der Betreuungsbehörde

Beglaubigung von Vorsorgevollmachten

Wir bitten um eine telefonische Voranmeldung!    

0340 204-1358
0340 204-1959
0340 204-1250
0340 204-2659
0340 204-1655

Ansprechparter Amtsgericht

Amtsgericht Dessau-Roßlau
Betreuungsgericht
Will-Lohmann-Straße 33
06844 Dessau-Roßlau   

0340 57119-0 (Zentrale)

0340 57119-306

Abkürzungsverzeichnis

GG Grundgesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BtOG Betreuungsorganisationsgesetz
VBVG Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit