Um in bestimmten Bereichen des Gemeindesgebietes städtebauliche Besonderheiten oder baugestalterische Qualitäten zu erhalten oder zu verwirklichen, hat die Stadt Dessau-Roßlau Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen aufgestellt.
Die Vorkaufsatzung wurde erlassen, um die städtebaulichen Ziele des Quartiers "Am Leipziger Tor" zu sichern.
Abrundungssatzungen stellen im Gegensatz zum Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan zwar keine Instrumente der Bauleitplanung dar, sie regeln jedoch auch die Bodennutzung.
Gestaltungssatzung "Einfamilienhaussiedlung in Dessau-Waldersee"
Gestaltungssatzung für einen Teil des Sanierungsgebietes Dessau-Nord
Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet "Altstadt Roßlau"
Gestaltungssatzung "Waldesruh" (Stadtteil Roßlau)
Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Bauhaussiedlung Dessau-Törten, Laubenganghäuser, Leopold-Fischer-Häuser im Großring
Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für das Gebiet
a) Funkplatz
b) Albrechtstraße und Albrechtplatz
c) Lidiceplatz
d) Medicusstraße
Erhaltungssatzung "Ortsteilzentrum Waldsiedlung Dessau-Kochstedt"
Entwicklungssatzung Dessau-Kochstedt
Entwicklungssatzung Dessau-Kochstedt, Erweiterung
Sanierungssatzung "Dessau-Nord"
Sanierungssatzung "Dessau-Nord-West"
Sanierungssatzung "Altstadt Roßlau"
Sanierungssatzung "Nördliche Mühlenstraße" (Stadtteil Roßlau)
Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Ortsteil Streetz 1. Änderung
Abrundungs- und Klarstellungssatzung Ortsteil Natho
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