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Schiedsstellen

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Schiedsstellen der Stadt Dessau-Roßlau

Die Sprechzeiten der Schiedsstellen finden zu den festgelegten Sprechzeiten statt, müssen jedoch vorher angemeldet werden.

Wenden Sie sich dafür bitte telefonisch, 0340 204-2101 oder per E-Mail, katrin.korthals@dessau-rosslau.de, an die Ansprechpartnerin im Rathaus Dessau, Frau Korthals.

Hinweis zur örtlichen Zuständigkeit:
Bitte beachten Sie, dass die Schiedsstelle zuständig ist, in deren Bereich der Antragsgegner wohnt.


Schiedsstelle I

zuständig für den innerstädtischen Bereich Süd, Süd, Haideburg, Ziebigk, Siedlung, Großkühnau

Schiedsperson: Herr Schubert, Herr Seibel

Amtsraum: ehemaliges Rathaus Törten, Möster Straße 11, 1. Etage, 06849 Dessau-Roßlau

Sprechzeiten:
jeden 1. Montag im Monat von 16.00 - 17.00 Uhr


Schiedsstelle II

zuständig für den innerstädtischen Bereich Nord, Waldersee, Mildensee, Kleutsch, Sollnitz, Törten

Schiedspersonen: Frau v. Glisczinski, Frau Grundmann

Amtsraum:
Rathaus Dessau, Zerbster Straße 4, Raum 248

Sprechzeiten:
jeden 4. Montag im Monat von 16.00 - 16.30 Uhr


Schiedsstelle III

für den innerstädtischen Bereich Mitte, Kleinkühnau, West, Alten, Zoberberg, Kochstedt, Mosigkau

Schiedspersonen: Herr Männich, Frau Dr. Stoye-Balk

Amtsraum:
Rathaus Dessau, Zerbster Straße 4, Raum 248

Sprechzeiten:
jeden 1. Donnerstag im Monat von 16.00 - 16.30 Uhr


Schiedsstelle IV

zuständig für Rodleben, Brambach

Schiedspersonen: Herr Genenz, Herr Nenneker

Amtsraum:
örtliche Verwaltung Rodleben, Steinbergsweg 3 

Sprechzeiten:
bei Bedarf wenden sich die Antragsteller an die örtliche Verwaltung Rodleben, 034901 67222


Schiedsstelle V

zuständig für die Stadtbezirke Roßlau, Meinsdorf, Mühlstedt, Streetz/Natho

Schiedspersonen: Herr Geiger, Frau Schmidt

Amtsraum:
Rathaus Roßlau, Markt 5, Raum 1.29 

Sprechzeiten:
jeden 1. Dienstag im Monat von 17.00 - 18.00 Uhr

Postanschrift aller Schiedsstellen

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Schiedsstelle
Postfach 14 25
06813 Dessau-Roßlau

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen

Bezirksvereinigung Dessau-Roßlau
www.bds-dessau.de 

Ansprechpartnerin

Rathaus Dessau
Frau Korthals
Zerbster Straße 4  

0340 204-2101 
katrin.korthals@dessau-rosslau.de 

Kostenvorschuss

Gemäß § 46 Abs. 1 erhebt die Schiedsstelle für ihre Tätigkeit Kosten nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz LSA (SchStG). Sie macht ihre Tätigkeit nach § 48 Abs. 2 SchStG grundsätzlich von der vorherigen Zahlung der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig. Entsprechend dieser gesetzlichen Regelung wird, sofern ein Schlichtungsverfahren eröffnet werden soll, bei Antragsstellung ein Kostenvorschuss von 75 EUR erhoben. Ansonsten ist die Inanspruchnahme der Sprechstunde kostenfrei.

Informationsmaterial

Mehr über die Arbeit vom Schiedsstellen können Sie in der Broschüre "Schlichten statt richten" nachlesen. Oder von der Seite des Justizministeriums herunterladen: http://www.mj.sachsen-anhalt.de/service/broschueren/